Ab sofort keine Wasserentnahme mehr aus Gewässern im Landkreis erlaubt

Pixelbay CC0 Creative Commons

Extrem niedrige Wasserstände erfordern Einschränkungen – es drohen Strafen bis zu 50.000 Euro

Landkreis Kassel. Anhaltende Trockenheit, kein Regen und auch keine Änderung in Sicht: Seit Februar 2018 verzeichnet das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie fehlende oder viel zu geringe Niederschläge. Nach der Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes sind absehbar auch keine flächendeckenden Regenfälle in Sicht. Regionale Schauer und Gewitter verbessern die Lage höchstens kurzfristig, so dass insgesamt weiter von niedrigen Wasserständen und Durchflüssen in unseren Gewässern zu rechnen ist.
Der Landkreis Kassel erlässt daher ein ab sofort geltendes Verbot der Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken aus Oberflächengewässern im Kreisgebiet. Das Verbot gilt für den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch, aber auch für Fälle, in denen eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme erteilt wurde. Damit ist auch das Schöpfen von Hand derzeit verboten. Davon nicht betroffen sind bislang Fulda und Weser.

Vizelandrat Andreas Siebert appelliert angesichts der außergewöhnlichen und ernsten Situation an die Vernunft der Bürger: „Halten Sie sich an das Verbot. Wir alle sind dafür verantwortlich, dass Natur und Tiere geschützt werden. Das Verhalten jedes Einzelnen hat große Auswirkungen auf das ganze Ökosystem. Wir müssen an den Schutz unserer Heimat denken, damit diese auch in Zukunft für uns erhalten bleibt.“

Denn: Die Pegel der oberirdischen Gewässer im Landkreises Kassel schwinden und damit auch der Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die Auswirkungen der extremen Trockenheit werden immer mehr spürbar. Durch den geringen Wasserstand der Bäche, Flüsse und Seen und die starke Erwärmung des Wassers verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische und andere Organismen, auch die Nahrungsgrundlage anderer Tierarten wird stark beeinträchtigt. Insbesondere an kleinen Gewässern besteht die Möglichkeit, dass zusätzliche Wasserentnahmen dazu führen, dass die Tiere verenden.
Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 Euro

Wer gegen das Wasserentnahme-Verbot des Kreises verstößt, für den kann es richtig teuer werden. Die Ordnungswidrigkeit kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

PM: Harald Kühlborn (HJ)

NHR

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte löse zur Spamvermeidung diese Rechenaufgabe (in Zahlen): * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner