Landkreis Kassel – Wolfhagen: Alkoholfahrt mit 3,3 Promille endet nach Beschädigung eines Streifenwagens und Straßenlaterne im Grünen

Landkreis Kassel – Wolfhagen: Alkoholfahrt mit 3,3 Promille endet nach Beschädigung eines Streifenwagens und Straßenlaterne im Grünen

Kassel (ots) – Ein beschädigter Streifenwagen, eine kaputte Straßenlaterne sowie ein Verkehrsschild und ein erheblich demolierter Privatwagen, das ist die Bilanz einer Alkoholfahrt eines 33-Jährigen am frühen Samstagmorgen in Wolfhagen. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Der Atemalkoholtest beim Unfallfahrer zeigte einen Wert von 3,3 Promille und hatte eine Blutprobenentnahme auf der Dienststelle zufolge. Neben den Unfallfluchten unter Alkoholeinwirkung muss sich der Wolfhager auch noch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Er konnte den Beamten keinen Führerschein vorlegen.

Wie die Beamten der Wolfhager Polizeistation berichten, begann die Odyssee gegen kurz vor 2 Uhr. Der 33-Jährige hatte nach einem Streit die eigene Wohnung verlassen, stieg alkoholisiert in den vor der Tür stehenden Wagen eines Familienangehörigen und fuhr davon. Im Rahmen der anschließenden Fahndung trafen Beamte den Pkw gegen kurz nach 3 Uhr im Wendehammer der Straße „Am Tonberg“ an und stellten ihren Kleinbus quer zur Fahrbahn, um die Weiterfahrt zu unterbinden. Der 33-Jährige rammte den Funkwagen und flüchtete mit erheblicher Geschwindigkeit trotz eindeutiger Anhaltezeichen. Während der Verfolgung gelang es dem Streifenwagen in der Lynkerstraße aufzuschließen. Um die Fahrt auf die Bundesstraße 450 zu verhindern, touchierte die Streife den Fluchtwagen. Infolge des Anstoßes rollte dieser über eine Verkehrsinsel und Verkehrszeichen und anschließend gegen eine dortige Straßenlaterne. Der 33-Jährige setzte abermals zur Flucht an, wurde aber vom Streifenwagen wiederholt touchiert und von der Fahrbahn einen kleinen Hang hinabgedrängt, wo schließlich beide Fahrzeuge auf einer Grünfläche zum Stehen kamen. Den Beamten gelang schließlich die Festnahme des Flüchtigen, bevor Unbeteiligte zu Schaden kamen. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf mindestens 10.000,- Euro.

PM: Polizeipräsidium Nordhessen (JH)

NHR

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