„Nur ortsübliche Miete – keine goldene Nase für Vermieter“

4700 EuroBad Karlshafen/Region Kassel. „Wir zahlen bei allen Gemeinschaftsunterkünften und bei den für Asylbewerber angemieteten Wohnungen immer nur die ortsübliche Miete – kein Vermieter wird sich daran eine goldene Nase verdienen können“, reagiert Kreispressesprecher Harald Kühlborn auf immer wieder auftretende Gerüchte.

„Die Gerüchte, dass der Landkreis Kassel überzogene Mieten für die Anmietung von Immobilien zahlt, sind ganz einfach falsch – sie werden auch nicht richtiger, wenn man sie ständig wiederholt“, betont Kühlborn. Jeder, der so etwas behaupte, „kocht augenscheinlich sein ganz eigenes Meinungssüppchen  – mit der Realität hat das allerdings nichts zu tun“, so der Pressesprecher weiter.

Der Landkreis habe bereits mehrfach geeignete Immobilien abgelehnt, weil die Mietvorstellungen des Vermieters „in die Rhein-Main-Region, aber nicht in den Landkreis Kassel gepasst hätten“, erläutert Kühlborn.

Genauso falsch sei es, dass wegen der Anmietung von Räumlichkeiten für Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungen für Flüchtlinge, Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) oder anderer staatlicher Transferleistungen nicht mehr in den Genuss günstigen Wohnraums kommen. Kühlborn: „Die Immobilien oder Wohnungen, die uns angeboten werden, stehen in der Regel bereits seit längerem leer oder werden nicht mehr genutzt – es werden also Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt“.

Da der Landkreis nur befristete Mietverträge abschließt und die leer stehenden Wohnungen durch die Anmietung wieder in einen bewohnbaren Zustand gebracht werden, entstehen so wieder Wohnungskapazitäten im ländlichen Raum, die für Menschen, die von staatlichen Transferleistungen leben, müssen interessant sind.

„Unser Ansatz ist es ja gerade, die Flüchtlinge, die als Asylbewerber anerkannt werden und in unserer Region bleiben wollen, zu integrieren – jedes bisher nicht mehr genutztes Wohnhaus, in dem Asylbewerber und Deutsche Nachbarn werden können, ist ein Stück funktionierender Integration“, so Kühlborn weiter.

Mit Blick auf aktuelle Diskussionen in Bad Karlshafen weist der Kreispressesprecher darauf hin, dass die vom Landkreis angemieteten Immobilien nach der Nutzung  für Asylbewerber in einem besseren Zustand sind, als vorher. „Die Häuser werden modernisiert, der Brandschutz auf den aktuellen  Stand gebracht, Heizungsanlage und Elektrik erneuert“, informiert Kühlborn. Wenn der befristete Mietvertrag dann auslaufe, stehe die Immobilie für Wohnnutzung, als Ferienwohnungsangebot und auch für Studentenwohnungen zur Verfügung.

Wohnraum für Asylbewerber werde weiterhin gesucht. „Wir – Kreis und Vermieter – haben sehr gute Erfahrungen mit der Unterbringung von Asylbewerbern in Privatwohnungen gemacht“, so Kühlborn weiter. Aktuell fehle es besonders an Wohnungen für alleinstehende Asylbewerber.

Alle Vermieter, die noch freie Wohnungen zur Verfügung haben, sollten sich mit Wilburg Kleff, Susanne Baberuxki und Karsten Nickel vom Fachbereich Soziales in Verbindung setzen

(Tel.: 0561/1003-1841/Mail: wilburg-kleff@landkreiskassel.de/Tel.: 0561/1003-1534/Mail: susanne-baberuxki@landkreiskassel.de/Tel.:0561/1003-1846/Mail: karsten-nickel@landkreiskassel.de) und so helfen, den hilfesuchenden Menschen den Einstieg in ein geregeltes Leben in Deutschland zu erleichtern.

 

Hintergrund:

Wappen_Landkreis_Kassel_RGBBei der Auswahl von Immobilien für die Unterbringung von Asylbewerbern geht der Landkreis nach einem nachvollziehbaren und transparenten Kriterienkatalog vor. Der Landkreis reagiert auf angebotene Immobilien und von den Kommunen gemeldete Leerstände – es werden aber auch die  Immobilienangebote in den Medien oder auf den bekannten Internetportalen geprüft.

Wenn die Immobilie grundsätzlich für die Unterbringung geeignet ist und der Vermieter mit einer Vermietung an den Landkreis einverstanden ist, werden die notwendigen Investitionen für die Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft ermittelt. Dann erfolgen die konkreten Mietverhandlungen. In die Ermittlung des Mietpreises und der Mietdauer fließt die Höhe der notwendigen Investitionen und die Lage der Immobilie ein. Ein weiteres Kriterium ist die Frage, ob der Landkreis die notwendigen Investitionen vornimmt oder der Vermieter. Daraus ergibt sich dann eine Höhe des Mietzinses und die Dauer des Mietvertrages, die in der Regel lang genug sein muss, um die Investitionen zu rechtfertigen.

PM Ldkrs.Kassel

(CB)

NHR

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