BGH gewährt Schmerzensgeldanspruch wenn bei der Chefarzt-OP nicht der Chefarzt operiert

OP-TischJülich, August 2016. In einem aktuellen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass bei einer vereinbarten Chefarzt-OP auch nur ein Chefarzt den Eingriff durchführen darf.

Anderenfalls haften sowohl Krankenhaus als auch der operierende Arzt selbst. Der Rechtsexperte Markus Mingers kommentiert im Folgenden das BGH Gerichtsurteil.

Die Sachlage im aktuellen Fall

„Im konkreten Fall ging es um eine Operation der linken Hand eines Patienten, dessen Finger zum Teil erhebliche Fehlstellungen aufwiesen. Der Chefarzt hatte den Patient im Vorfeld untersucht, woraufhin mit dem Krankenhaus vereinbart wurde, dass dieser auch die geplante Operation durchführen solle – den Eingriff übernahm dann aber letztendlich ‚nur‘ der stellvertretende Oberarzt“, erklärt Markus Mingers. Nach der Operation klagte der Patient über erhebliche Beeinträchtigungen und forderte Schmerzensgeld.

BGH gewährt Anspruch auf Schmerzensgeld!

Das Oberlandesgericht Koblenz ging noch davon aus, dass die Folgeschäden auch bei einer Operation des Chefarztes eingetreten wären. Da der Patient durch die Operation zudem keinen ersatzfähigen Schaden erlitten hat, hätte er auch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das sah der BGH jetzt anders. „Für die Operation durch den stellvertretenden Oberarzt hat keine Einwilligung vorgelegen, der Eingriff war aus diesem Grund rechtswidrig“, weiß Mingers. Die urteilenden BGH Richter stellten fest: Sofern ein Patient in Ausübung seines Selbstbestimmungsrechts erklärt, er wolle sich nur von einem bestimmten Arzt operieren lassen, darf auch kein anderer Arzt den Eingriff vornehmen.

 

 

Fazit: Ohne Patienten-Einwilligung ist jeder Eingriff schadensersatzpflichtig!
Mingers fasst zusammen: „Das Urteil hat im Rahmen des geltenden Patientenrechts Signalwirkung. Ärzte und Krankenhäuser müssen also ihrerseits etwaige Aufklärungspflichten wahren, anderenfalls machen sie sich schadensersatzpflichtig.“

 

Danke für diese Zusamenfassung an die Kanzlei

http://mingers-kreuzer.de/
http://mingers-kreuzer.de/

 

 

(CB)

NHR

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte löse zur Spamvermeidung diese Rechenaufgabe (in Zahlen): * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner