Interessante Statistik : Asyl in den EU-Mitgliedstaaten

eurostat_logoRekordzahl von über 1,2 Millionen registrierten erstmaligen Asylbewerbern im Jahr 2015
Syrer, Afghanen und Iraker an erster Stelle

Im Jahr 2015 beantragten 1 255 600 Asylsuchende erstmals Schutz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Diese Zahl war mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr.
Die Zahl der Syrer, die 2015 internationalen Schutz beantragt haben, hat sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelt und erreichte 362 800, während die Zahl der Afghanen mit 178 200 Asylbewerbern sich nahezu vervierfacht hat und die Zahl der Iraker sich auf 121 500 versiebenfacht hat. Diese drei Staatsangehörigkeitsgruppen, auf die über die Hälfte aller erstmaligen Asylbewerber entfiel, stellten die größten Gruppen erstmaliger Asylbewerber in den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2015 dar.

In den EU-Mitgliedstaaten registrierte erstmalige Asylbewerber, 2015/2014

Vergleich Zuzug

Diese Daten über Asylbewerber in der EU werden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht. Sie werden durch einen vierteljährlichen Bericht und eine Infografik ergänzt, die auf der Eurostat-Webseite verfügbar sind.
Mehr als ein Drittel beantragte Asyl in Deutschland

Im Jahr 2015 wurden die meisten erstmaligen Asylbewerber in Deutschland (441 800 erstmalige Asylbewerber bzw. 35% der Gesamtzahl der erstmaligen Asylbewerber in den EU-Mitgliedstaaten) registriert.

Darauf folgten Ungarn (174 400 bzw. 14%), Schweden (156 100 bzw. 12%), Österreich (85 500 bzw. 7%), Italien (83 200 bzw. 7%) und Frankreich (70 600 bzw. 6%). Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der erstmaligen Asylbewerber 2015 am meisten in Finnland (+822%), gefolgt von Ungarn (+323%), Österreich (+233%), Belgien (+178%), Spanien (+167%) und Deutschland (+155%).

 Verhältnis erstmaliger Asylbewerber zur Einwohnerzahl in Ungarn und Schweden am höchsten

Im Vergleich zur Einwohnerzahl des jeweiligen Mitgliedstaates war die Zahl der erstmaligen Asylbewerber im Jahr 2015 in Ungarn (17 699 erstmalige Bewerber je eine Million Einwohner) am höchsten, vor Schweden (16 016), Österreich (9 970), Finnland (5 876) und Deutschland (5 441). Am niedrigsten war die Zahl hingegen in Kroatien (34 Bewerber je eine Million Einwohner), der Slowakei (50), Rumänien (62), Portugal (80) und Litauen (93). Im Jahr 2015 wurden in den EU-Mitgliedstaaten durchschnittlich 2 470 erstmalige Asylbewerber je eine Million Einwohner registriert.

Erstmalige Asylbewerber 1Erstmalige Asylbewerber 2

Jeder dritte erstmalige Asylsuchende stammt aus Syrien
Syrien (29% der Gesamtzahl erstmaliger Asylbewerber in der EU) stand im Jahr 2015 weiterhin an erster Stelle der Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten. Von den 362 800 Syrern, die 2015 zum ersten Mal einen Asylantrag in der EU einreichten, wurde nahezu die Hälfte in Deutschland (158 700) registriert. Insgesamt stellten Syrer in zwölf EU-Mitgliedstaaten die größte Gruppe der Asylsuchenden dar.
Afghanistan (14% der Gesamtzahl erstmaliger Asylbewerber in der EU) blieb das zweithäufigste Herkunftsland der Asylbewerber in den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2015. Von den 178 200 Afghanen, die 2015 zum ersten Mal in den EU-Mitgliedstaaten Asyl suchten, stellte nahezu die Hälfte ihren Antrag in zwei Mitgliedstaaten: Ungarn (45 600) und Schweden (41 200).
Mit 121 500 erstmaligen Bewerbern (bzw. 10% aller Bewerber in der EU) stand Irak im Jahr 2015 an dritter Stelle der Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten. Sechs von zehn Asylbewerbern reichten ihren Antrag in einem der folgenden Mitgliedstaaten ein: Deutschland (29 800), Finnland (20 400) oder Schweden (20 200).

Erstmalige Asylbewerber in den EU-Mitgliedstaaten nach Staatsangehörigkeit, 2015

Erstmalige Asylbewerber 3Erstmalige Asylbewerber 4

Nahezu eine Million anhängige Asylanträge
Anhängige Anträge beziehen sich auf Personen, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, der am Ende des Berichtszeitraums noch von der zuständigen nationalen Behörde geprüft wird. Dieser Begriff bezieht sich auf den „Bestand“ an Anträgen, die noch anhängig sind. Mit diesem Indikator soll die Arbeitsbelastung der einzelstaatlichen Behörden gemessen werden.
Ende 2015 waren in den EU-Mitgliedstaaten rund 922 800 Personen Gegenstand eines Antrags auf internationalen Schutz, der noch von der zuständigen nationalen Behörde geprüft wurde. Ende 2014 gab es etwa halb so viele (489 300). Mit 424 800 anhängigen Asylanträgen (bzw. 46% der Gesamtzahl für die EU) hatte Deutschland Ende des Jahres 2015 den höchsten Anteil in der EU, vor Schweden (156 700 Anträge bzw. 17%) und Italien (60 200 Anträge bzw. 7%).

PM Eurostat http://ec.europa.eu/eurostat/  Statistiken der Europäischen Union

(CB)

NHR

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