Urteil mit Signalwirkung – Händler muss Autos im Dieselskandal zurücknehmen!

Jülich, September 2016. Jetzt geht es Schlag auf Schlag!

VWDas nächste Urteil zugunsten betroffener Kunden ist gefallen – und das ausgerechnet in NRW. Das Landgericht Krefeld hat gestern entschieden, dass ein Audi-Händler zwei Dieselfahrzeuge mit Schummelsoftware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen muss. Der Rechtsexperte Markus Mingers erklärt, warum das Urteil Signalwirkung für weitere Klagen haben wird.
Erstes Gericht in NRW entscheidet für Betroffene im Abgasskandal
„Die Rechtsprechung im Abgasskandal ist bisher sehr verbraucher-freundlich. So haben verschiedene erstinstanzliche Urteile gezeigt, dass es an dem Vorliegen eines Mangels und der Berechtigung zu einem Rücktritt keine Zweifel gibt“, erklärt der Rechtsanwalt Markus Mingers. Das sieht auch das Landgericht in Krefeld (NRW) so und urteilte, dass die Manipulationssoftware zu einem sofortigen Rücktritt vom Kauf berechtige. „Das Gericht hat entschieden, dass eine etwaige Nacherfüllung durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) nicht zumutbar sei. Schließlich bleibe auch nach der technischen Umrüstung ein grundsätzlicher ‚Mangelverdacht‘ bestehen“, führt der Experte aus. Nach Ansicht der Richter sei das Spannungsverhältnis günstiger Stickoxidwerte mit geringen Kohlen-dioxidwerten nicht lösbar. So sei es nicht hinnehmbar, dass Verbesserungen der Stickoxidwerte nur auf Kosten höherer CO2-Werte erfolgen könnten. „Für die Unzumutbarkeit müssen auch keine technischen Details erbracht werden. Vielmehr genügt ein berechtigter Verdacht“, so Mingers über die Argumente des Gerichts. Darüber hinaus war im Zeitpunkt des Rücktritts noch gar nicht klar, wann das Kraftfahrtbundesamt eine entsprechende Umrüstung überhaupt vornehmen wolle. Immer wieder wurden etwaige Rückrufaktionen verschoben. Eine Berufung ist nach Angaben von Volkswagen aber nicht ausgeschlossen.
Urteil hat Signalwirkung für weitere Klagen
„Auch in NRW hat jetzt erstmals ein Gericht zugunsten betroffener Kunden geurteilt. Auf eine solche Entscheidung hat man lange gewartet – umso größer kann die Freude betrogener Käufer und  Leasingnehmer jetzt sein. Es steht außer Frage, dass ein wesentlicher Mangel, der zum Rücktritt vom
Kaufvertrag berechtigt, vorliegt. Das sollten Betroffene sich jetzt zu Nutzen machen und eigene Ansprüche einleiten“, so der Rechtsexperte zur aktuellen Situation Betroffener im VW-Abgasskandal.

 

Vielen Dank an die Kanzlei:

http://mingers-kreuzer.de/
http://mingers-kreuzer.de/

 

(CB)

 

 

 

NHR

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte löse zur Spamvermeidung diese Rechenaufgabe (in Zahlen): * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner