TÜV Rheinland: Verkehrsregeln im Ausland unbedingt beachten

Verkehrsregeln im Ausland unbedingt beachten / Unwissenheit schützt vor Strafe nicht / Teils drakonische Strafen für Verkehrsverstöße: Alkoholsündern droht Verlust des Autos / Infos bei Fremdenverkehrsbüros oder Konsulaten / Saftige Bußgelder für Schnellfahrer. Foto: TÜV
Verkehrsregeln im Ausland unbedingt beachten / Unwissenheit schützt vor Strafe nicht / Teils drakonische Strafen für Verkehrsverstöße: Alkoholsündern droht Verlust des Autos / Infos bei Fremdenverkehrsbüros oder Konsulaten / Saftige Bußgelder für Schnellfahrer. Foto: TÜV

Köln (ots) – Andere Länder, andere (Verkehrs-)Sitten – und wer sich nicht dran hält, den erwartet ein Denkzettel. So müssen Alkoholsünder in besonders schweren Fällen mit dem Verlust des Fahrzeugs rechnen. In Italien kann die Polizei beispielsweise bei 1,5 Promille das Auto oder Motorrad enteignen und zwangsversteigern lassen, insofern der Fahrer auch der Halter ist. Bereits ab 0,2 Promille dürfen die norwegischen Ordnungshüter ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro und mehr verhängen. Mit einer Gefängnisstrafe müssen stark alkoholisierte Fahrer etwa in Schweden, Polen oder Spanien rechnen.

Vor dem Start über Regeln des Reiselands informieren

„Um teure und ärgerliche Strafen zu vermeiden sollten sich Autourlauber vor dem Start genau über die Regeln im Reiseland informieren. Denn: Unwissen schützt nicht vor Strafe. Auf Nummer sicher geht, wer sich bei den Konsulaten oder Fremdenverkehrsämtern Infos über die jeweiligen Länder besorgt“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. In vielen Staaten gibt es weder eine Verkehrssünderkartei noch ein Punktesystem wie in Deutschland. Deshalb fallen im Einzelfall die Strafen erheblich höher aus.

Falschparker müssen tief ins Portemonnaie greifen

Temposünder erwarten zum Beispiel in Norwegen bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h Bußgelder von mindestens 420 Euro. Auch die Italiener und Schweizer ahnden derartige Verstöße hart (ab 170 Euro). In Großbritannien sind immerhin 140 Euro zu zahlen. Hier gilt zudem besondere Vorsicht, da die Geschwindigkeit in Meilen angegeben wird. Erlaubt sind innerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel 30 Meilen (48 km/h), auf Landstraßen 60 (96 km/h) und auf Autobahnen maximal 70 Meilen (112 km/h). Auch wer ohne Freisprecheinrichtung im Auto telefoniert, muss in unseren Nachbarländern mit zum Teil saftigen Bußgeldern rechnen: Die niederländische „Politie“ kassiert dann 230 Euro, die dänische „Politi“ 200 Euro und die italienische „Polizia“ 160 Euro. Falschparker wiederum müssen in Spanien bis zu 200 Euro berappen, in Norwegen und den Niederlanden jeweils 90 Euro.

Quelle: TÜV Rheinland AG (JH)

NHR

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