BLL stellt klar: Schokolade aus Adventskalendern kann bedenkenlos genossen werden

Nikolaus aus  Schokolade
2016 NHR

Berlin (ots) – Alle Jahre wieder – möchte die Kampagnenorganisation Foodwatch die Vorfreude auf ein Fest durch massive Verunsicherung schmälern. Adventskalender, Schokoladen-Osterhasen und nun wieder Adventskalender, die geringfügige Rückstände von Mineralöl-Stoffgemischen (MOSH und MOAH) aufweisen, sind in der Kritik. Richtig ist, dass MOSH und MOAH in Lebensmitteln unerwünscht sind, da sie gesundheitlich bedenkliche Einzelsubstanzen beinhalten können. Deshalb ist eine Minimierung notwendig. Falsch ist jedoch, dass die wenigen Produkte, in denen nach den erfolgreichen Minimierungsmaßnahmen der Lebensmittelbranche überhaupt noch Rückstände nachweisbar sind, eine Gesundheitsgefährdung der Konsumenten darstellen. Darauf weist der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) nachdrücklich hin: „Die Schokolade in den Adventskalendern kann bedenkenlos von Kindern und Erwachsenen verzehrt werden. Würde eine Gesundheitsgefahr bestehen, würden sowohl Hersteller als auch die amtliche Lebensmittelüberwachung sofort mit einem Rückruf reagieren. Die einzigen, die hier aber zurückgerufen werden müssten wegen ihres erneuten Versuchs unangemessener Verbraucherverunsicherungen, sind die Campaigner von Foodwatch“, verdeutlicht BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff.

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft hat bereits nach Bekanntwerden der Problematik im Jahr 2010 umfangreiche Maßnahmen entwickelt, um den Übergang von MOSH und MOAH auf das technisch leistbare Minimum zu reduzieren. Die aktuell vorgelegte Untersuchung und Feststellungen des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bestätigen deutlich den Erfolg dieser Anstrengungen und damit auch die Berichte der Warentester und anderer Überwachungsbehörden. Das LGL stellt in seiner öffentlichen Stellungnahme fest, dass sich die „Hersteller der Problematik bewusst sind“ und stellt zudem klar, dass die Testergebnisse „keinen Anlass zur Besorgnis“ und deshalb auch „keinen Grund zur Beanstandung“ geben. „Es ist wirklich anmaßend, dass Foodwatch angesichts dieser deutlichen Worte einer offiziellen Behörde meint, diese qualifizierte Expertenmeinung derart anzweifeln zu müssen“, so Christoph Minhoff.

Teil der Minimierungsstrategie der Wirtschaft sind unter anderem der Ausschluss von Recyclingkartons, der Einsatz neu entwickelter Kartonvarianten oder zusätzliche Innenverpackungen. Die Verbände der Lebensmittelwirtschaft haben mehrere Forschungsprojekte zur umfassenden Untersuchung von Einflussquellen entlang der Prozessketten sowie zur Beurteilung von Verpackungsmaterialien initiiert und sind weiterhin dabei, die Ergebnisse umzusetzen, um kontinuierlich produktspezifische Lösungen zu ermöglichen, die dem Minimierungsziel dienen.

Minhoff stellt jedoch auch klar, dass Mineralölrückstände in Lebensmitteln rein technisch gesehen nicht ausnahmslos vermieden werden können: „Auch wenn es von vermeintlichen und selbsternannten Experten immer wieder behauptet wird, können die Rückstände nicht ausnahmslos und vollständig vermieden werden. Mineralölprodukte sind in unserer Umwelt überall präsent und können deshalb in Spuren auf verschiedenen Eintragswegen in ein Lebensmittel gelangen, ohne dass die Hersteller Einfluss darauf haben. Deswegen muss aber niemand Panik haben, denn wir reden hier von solch minimalen Spuren, dass sie unterhalb der Nachweisgrenze von 0,0005 g/kg Lebensmittel liegen und damit in keiner Weise eine gesundheitliche Gefährdung darstellen.“

Ausführliche Informationen mit einem Sachstandsbericht des BLL zum Thema Mineralölübergänge auf Lebensmittel finden sich auf der BLL-Homepage unter www.bll.de/bll-stellungnahme-sachstand-mineraloel.

Quelle: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) (JH)

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