Rücknahme von Elektroaltgeräten:

© (JH) NHR
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Deutsche Umwelthilfe kritisiert neue Regelung als verbraucherunfreundlich und wirkungslos

Berlin (ots) – Gesetzliche Rücknahmeverpflichtung gilt nicht für den Großteil des Handels – Umfrage der DUH macht deutlich: Händler sind mangelhaft auf die Rücknahme vorbereitet – Alle Vertreiber müssen zur Rücknahme verpflichtet werden und verbraucherfreundlich informieren

In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft. Jedoch werden nur 40 Prozent ordnungsgemäß gesammelt. Das ist ein großes Problem, weil Elektrogeräte Schadstoffe, wie Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, die umweltgerecht behandelt werden müssten und bei einer falschen Entsorgung im Restmüll wertvolle Rohstoffe für ein Recycling verloren gehen. Um dieses Problem zu lösen, hat Barbara Hendricks für den Handel eine Rücknahmeregelung festgelegt, die ab dem 24. Juli 2016 verpflichtend wird. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist die gesetzliche Rücknahmeverpflichtung des Handels nicht geeignet, um die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu steigern. Durch Ausnahmeregelungen muss kaum ein Händler Geräte tatsächlich zurücknehmen und Informationspflichten sind unklar. Außerdem kann sich der Onlinehandel durch praxisuntaugliche Rücksendeangebote aus der Verantwortung stehlen.

„Die Entsorgung von Elektroschrott wird durch das neue Elektrogesetz nicht verbraucherfreundlicher. Bürger können Geräte im Handel nur zurückgeben, wenn ein Händler auf mindestens 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkauft. Abgesehen davon, dass diese Fläche viel zu groß ist, muss zukünftig der Kunde mit einem Maßband die Elektrogeräte-Verkaufsfläche ausmessen, um zu wissen ob er hier Altgeräte abgeben kann. Es ist absurd: Discounter wie Lidl und Aldi, die Elektrogeräte massenhaft als Aktionsware verkaufen, werden von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Nach unseren Recherchen werden Kunden in den meisten Geschäften ihre Elektro-Altgeräte nicht abgeben können“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH fordert die gesamte Verkaufsfläche als Bemessungsgrundlage für die Rücknahmepflicht heranzuziehen, da diese eindeutig ist und auch Geschäfte mit wechselndem Angebot einbezieht.

„Die Verpflichtung von Händlern zur Rücknahme ist für Kunden weder nachvollziehbar, noch behördlich überprüfbar. Wer prüft in einem Laden nach, ob die an mehreren Stellen angebotenen Elektrogeräte auf einer Fläche angeboten werden, die größer als 400 Quadratmeter ist? Wie soll kontrolliert werden, ob die Verkaufs- oder Lagerfläche eines Online-Versandhändlers 400 Quadratmeter für Elektrogeräte beträgt? Händler werden praktisch dazu eingeladen, die Geräterücknahme abzulehnen, weil eine Kontrolle faktisch nicht umsetzbar ist“, erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Die DUH kritisiert außerdem, dass viele Internethändler den Verbrauchern eine Rücknahme nur durch einen Paketversand anbieten. Wenn der Verbraucher bei einem rücknahmeverpflichteten Onlinehändler ein Elektrokleingerät zurückgeben will, dann muss er es aufwendig einpacken. Das schreckt viele Verbraucher ab.

Ungeklärt bleibt auch, in welcher Weise Händler Verbraucher über Rückgabemöglichkeiten ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte aufklären sollen. Weil der Handel die wichtigen Informationspflichten in der Praxis gerne vernachlässigt, leistet das neue Elektrogesetz solchen Entwicklungen Vorschub. Die DUH fordert deshalb einheitliche Vorgaben hinsichtlich Größe, Lesbarkeit und Anbringung von Informationsschildern.

Eine aktuelle Umfrage der DUH unter stationären Vertreibern und Online-Händlern hat ergeben, dass diese trotz einer neunmonatigen Übergangsfrist kaum auf die Rücknahme von Elektroaltgeräten vorbereitet sind. Verbraucherfreundliche Informationen über Sammelmöglichkeiten und eine flächendeckende Rücknahme in zumutbarer Entfernung wird es zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben.

Links:

Informationsblatt über die Rechte von Verbrauchern bei der Rückgabe von alten Elektro- und Elektronikgeräten: http://l.duh.de/i9kzc

Informationsblatt über die Pflichten der Händler bei der Rücknahme von alten Elektro- und Elektronikgeräten: http://l.duh.de/ytpxm

Weiterführende Informationen zum Elektroaltgerätegesetz: http://l.duh.de/dsgpz.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (JH)

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