TÜV Rheinland: Spielzeug mit allen Sinnen kaufen

Köln (ots) – Egal ob Kuscheltier oder Baukasten, Puzzle oder Puppe, Elektronikspielzeug oder Modellauto: Über drei Milliarden Euro haben die Menschen in Deutschland 2016 für den Spielzeugkauf ausgegeben. Tendenz der vergangenen Jahre: steigend. Am häufigsten wird Spielzeug nach Angaben des Branchenverbandes BVS für Weihnachten gekauft (28 Prozent) gefolgt vom Kindergeburtstag. Doch auch wenn Spielzeuge der Mode unterworfen sind und neue technische Raffinessen oder Spielideen entwickelt werden, bleibt eines gleich: Verbraucher sollten beim Einkauf nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Qualität, Verarbeitung, Spielwert und die Sicherheit achten. Das empfehlen die Fachleute von TÜV Rheinland, die mit eigenen Prüflaboren in Asien, Amerika und Europa zu den weltweit führenden Prüfinstituten für Spielzeug weltweit gehören.

Foto: TÜV Rheinland

Wichtige Regeln beim Spielzeugkauf beachten

Besonders wichtig ist es nach Erfahrung der Experten in punkto Sicherheit, nur aus Quellen zu kaufen, die einem bekannt sind, und die Verarbeitung zu kontrollieren. Speziell bei Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren gelten zudem strenge Vorschriften. Spielzeuge, die nicht für diese Altersgruppe geeignet sind, müssen eigens mit einem Warnhinweis gekennzeichnet sein. Dies dient beispielsweise dem Schutz vor verschluckbaren Kleinteilen. Rolf Ohlsen, Fachmann für Spielzeugprüfung bei TÜV Rheinland in Nürnberg: „Spielzeug wird von kleinen Kindern nicht nur dafür genutzt, wozu es gedacht ist. Babys und Kleinkinder nehmen Spielzeuge gern in den Mund. Wenn Spielwaren auffällig riechen, lädt das nicht zum Kauf ein. Gestank gefällt Kindern genauso wenig wie Erwachsenen. Zudem könnten Schadstoffe enthalten sein.“

Vor dem Kauf hilft es, alle Sinne zu nutzen. Ohlsen: „Scharfe Ecken und Kanten oder lockere Teile sind nicht nur ärgerlich, sondern können gefährlich werden.“ Bei Spielzeug, das Geräusche oder Musik macht, unbedingt auch die Lautstärke kontrollieren. Vor allem bei Babys und Kleinkinder können laute Spielzeuge zu Schäden am Gehör führen. Für den Fall von Reklamationen, müssen Hersteller oder Importeur auf der Verpackung oder dem Produkt genannt sein. Fehlt dieser oder sind Beschreibungen und Hinweise nicht in deutscher Sprache verfasst, heißt es generell: Finger weg.

Zusätzliche Prüfzeichen geben Orientierung

Orientierung beim Kauf bieten zudem verschiedene Prüfzeichen von unabhängigen Prüforganisationen. Dazu zählen das GS-Zeichen für „geprüfte Sicherheit“ oder spezielle Zeichen von TÜV Rheinland für Schadstoffprüfungen sowie das Zeichen LGA tested Quality (Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit). Solche Prüfzeichen werden ausschließlich nach bestandener Kontrolle im Prüflabor vergeben. Darüber hinaus werden die Herstellungsbetriebe einer genauen Qualitätskontrolle durch Inspektoren unterzogen. Die Zeichen stellen also eine zusätzliche, freiwillige Kontrolle dar, die über die Kontrollen des Herstellers selbst hinausgehen. Bei den Prüfungen werden vielfältige Sicherheitsaspekte einschließlich beispielsweise der elektrischen Sicherheit oder möglichen Schadstoffen kontrolliert. Auch mechanische Kontrollen oder Entflammbarkeitsprüfungen für Plüschtiere gehören dazu.

PM: TÜV Rheinland AG (HJ)

NHR

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