Waldbrandgefahr: Wer raucht, bezahlt R+V-Infocenter: Hohe Bußgelder möglich

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Wiesbaden (ots) – Staubtrocken: In den heißen Sommermonaten steigt die Waldbrandgefahr – ein absolutes Rauchverbot soll Pflanzen und Tiere schützen. Wer sich trotzdem im Wald oder am Waldrand eine Zigarette anzündet, muss mit hohen Bußgeldern rechnen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Rauchverbot in Wäldern

Rund tausend Mal brennt es in deutschen Wäldern pro Jahr. Oft verursachen Menschen diese Feuer – etwa durch glimmende Zigarettenstummel. „Trotzdem wissen viele Raucher nicht, dass sie im Wald nicht rauchen dürfen, zumindest keine ’normalen‘ Zigaretten mit Glut“, sagt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung.

In den meisten Bundesländern gilt das Rauchverbot zwischen März und Oktober. In Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern müssen Raucher das ganze Jahr beim Waldspaziergang auf ihre Zigarette verzichten.

Hohe Bußgelder

Die Bußgeldstrafen fallen dabei zum Teil sehr hoch aus: Das bloße Anzünden einer Zigarette kann Raucher zwischen 80 und 100 Euro kosten. In Berlin sieht das Landeswaldgesetz sogar Strafen bis zu 50.000 Euro vor. Wer einen Wald durch Rauchen in Brandgefahr bringt, muss nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

PM: R+V-Infocenter (HJ)

NHR

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