Meldepflicht für „musikalisches“ Holz

Vom 1. Januar 2017 an fallen bestimmte Holzarten wie zum Beispiel alle Palisander und Bubingaarten unter die Regelungen des internationalen Artenschutzes. Durch diese Neulistungen sind viele Instrumentenbauer und -händler erstmals von Artenschutzbestimmungen betroffen. Der Instrumentenbau und der Musikalienhandel werden bei Verwendung dieser Hölzer ab Beginn des neuen Jahres grundsätzlich buchführungspflichtig. Außerdem müssen der Artenschutzbehörde für alle entsprechenden Instrumente Nachweise über die rechtmäßige Herkunft vorgelegt werden.

Ware, die sich zum Stichtag im Lager befindet, unterliegt dem Bestandsschutz. Wenn belegt werden kann, dass Instrumente vor dem 2.1.2017 bereits im Lager vorhanden waren, dürfen diese auch nach diesem Zeitpunkt verkauft werden. Das Regierungspräsidium Kassel als zuständige Artenschutzbehörde weist deshalb darauf hin, dass alle Instrumentenbauer und Musikalienhändler ihren vorhandenen Bestand an Rohholz oder Instrumenten noch vor dem 1. Januar auflisten und der Behörde melden sollten, damit es nicht später zu Unklarheiten kommt. Das kann formlos auf dem Email-Weg ( rainer.buechner(a)rpks.hessen.de ) geschehen. Für weitere Rückfragen steht die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 24 Internationaler Artenschutz, gern zur Verfügung.

Für Musiker wurde eine Ausnahmeregelung beschlossen. Im nichtkommerziellen internationalen Warenverkehr entfällt für Sendungen, die Palisander enthalten, bei einem Gewicht bis 10 kg die Vorlage von Ein- und Ausfuhrdokumenten.

Für den Import von Instrumenten, die geschützte Hölzer enthalten, aus Ländern außerhalb der EU werden dann Einfuhrgenehmigungen erforderlich, sofern es sich um kommerzielle Transaktionen (Handel) handelt. Dasselbe gilt für die Ausfuhr in Länder außerhalb der EU.

Die Verwendung von Palisander- und Bubingaholz ist wegen seiner guten Klangeigenschaften bei der Herstellung von Musikinstrumenten von erheblicher Bedeutung. Sowohl Streich- und Zupfinstrumente als auch Holzblas- und Percussioninstrumente werden häufig unter Verwendung dieser Hölzer gebaut.

Die Konferenz der Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens hatte Anfang Oktober in Johannesburg die umfangreichen Änderungen der Anhänge zu diesem Übereinkommen verabschiedet.

Quelle:Regierungspräsidium Kassel (JH)

NHR

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