Winterschlussverkauf – nur eine Rabattaktion von vielen
Die wichtigsten Tipps für die Schnäppchenjagd
Berlin (ots) – Den Winterschlussverkauf gibt es offiziell seit Juli 2004 nicht mehr. Eine Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ermöglicht es Händlern seitdem, ihre Waren das ganze Jahr über zu reduzieren. Daher gibt es mittlerweile über das Jahr verteilt eine ganze Reihe von Rabattaktionen. Es gibt also keinen Grund, sich drängen zu lassen, so das Einkaufsratgeberportal Sparwelt.de (http://www.sparwelt.de). Um den Überblick zu behalten und günstige von schlechten Angeboten unterscheiden zu können, sollten Verbraucher folgende Tipps beachten:
Nicht drängen lassen: die nächste Rabattaktion kommt sicher
Große Rabattversprechen, rote Sale-Schilder und der begrenzte zeitliche Rahmen des Schlussverkaufs verleiten schnell dazu, ein vermeintlich günstiges Angebot zu kaufen. Verbraucher sollten Angebote jedoch prüfen und sich nicht durch eine kurze Verfügbarkeit zum Kauf drängen lassen. Dazu besteht kein Anlass, denn Händler reduzieren ihre Waren nicht mehr nur zum Sommer- und Winterschlussverkauf. Sie locken auch im Frühjahr- und Herbst-Sale, im Mid-Season-Sale und zu besonderen Ereignissen wie der Fußball-Europa- und Weltmeisterschaft mit Rabatten.
Preise vergleichen: hohe Rabatte können täuschen
Hohe Prozentzahlen und Rabattversprechen deuten nicht unbedingt auf günstige Preise hin. Händler ziehen als Referenzpunkt für die Ersparnis häufig die unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller heran. Im Handel liegt der tatsächliche Preis für einen Artikel jedoch in der Regel deutlich unter dieser Preisempfehlung. „Verbraucher sollten sich nicht von hohen Rabattangaben täuschen lassen. Entscheidend ist der Endpreis“, sagt Dr. Tim Seewöster von Sparwelt.de. Er empfiehlt Verbrauchern mithilfe von Preisvergleichsseiten oder -Apps nach dem günstigsten Preis für ein Produkt zu suchen. Nur so könnten sie die Rabatte und Preise realistisch bewerten.
Rabatte mit Gutscheinen kombinieren: Sale-Preise weiter senken
Viele große Händler reduzieren in ihren Onlineshops die gleichen Artikel, wie in den Filialen. Wer die Wahl hat, sollte allerdings lieber im Internet kaufen. Denn dort bieten viele Händler kostenlose Rabattgutscheine an, die oft auch für bereits reduzierte Waren gültig sind. So lässt sich der bereits reduzierte Angebotspreis weiter senken. Diese kostenlosen Gutscheine finden Verbraucher mit der Google-Suche nach dem Namen des Onlineshops in Kombination mit dem Begriff „Gutschein“.
Umtausch abklären: reduzierte Artikel oft vom Umtausch ausgeschlossen
Obwohl viele Kunden daran gewöhnt sind, besteht im stationären Handel kein generelles Recht auf Umtausch. Die meisten Händler nehmen Waren zwar aus Kulanz zurück, sie können dies, insbesondere bei reduzierten Waren, aber auch ausschließen. Deshalb sollten Verbraucher vor dem Kauf die Umtauschkonditionen mit dem Händler vor Ort klären. Wer im Internet kauft, muss sich darüber in aller Regel keine Gedanken machen. Bis auf wenige Ausnahmen haben Käufer dadurch ein 14-tägiges Widerrufsrecht – auch bei reduzierten Artikeln.
Quelle: Sparwelt