Piepsende Lebensretter: Vernetzte Rauchwarnmelder warnen zuverlässig
Rund 400 Menschen im Jahr kommen in Deutschland durch Brände ums Leben, meist in Folge einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können Todesfälle, Verletzungen und Sachschäden verhindern. Seit Juni 2016 sind sie deshalb bundesweit vorgeschrieben.
Dabei hat jedes Bundesland eigene Regelungen, was die Pflichten in Bezug auf die Installation und Wartung, die Ausstattung von Bestands- und Neubauten betreffen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise sind Rauchmelder seit dem 1. Januar 2017 in Schlafzimmern und Fluren verpflichtend. Allgemein gilt: Ein Rauchwarnmelder muss zuverlässig arbeiten und korrekt montiert sein.
Rauchwarnmelder
Einer meldet Rauch, alle piepsen
„Rauchwarnmelder gehören mindestens in Schlafräume, Kinderzimmer und Flure. Befestigt werden sie unter die Decke in der Raummitte“, sagt Lars Hille, Experte für Brandschutztechnik bei TÜV Rheinland. In Küche und Bad ist die Installation nicht sinnvoll, denn die Sensoren reagieren auch auf Wasserdampf und würden Fehlalarme auslösen. Für größere Wohnungen und Häuser empfiehlt Lars Hille vernetzbare Rauchwarnmelder: Hier schlagen alle Geräte Alarm, sobald ein Sensor Rauch erkennt. Das erhöht die Sicherheit. „Mit 85 Dezibel ist der Warnton eines Rauchwarnmelders zwar sehr laut. Ohne Vernetzung ist ein im Keller ausgelöster Alarm im Obergeschoss aber eventuell nicht zuverlässig zu hören“, so der TÜV Rheinland-Experte.
Nach zehn Jahren austauschen
Die Funktion sollte monatlich durch Drücken des Testknopfs geprüft werden. Lässt die Leistung der Batterie nach, geben Rauchwarnmelder einen kurzen, piependen Warnton ab. „Beim Batteriewechsel ist stets der vom Hersteller angegebene Batterietyp einzusetzen“, sagt Lars Hille. Angaben dazu gibt es auf dem Typenschild und in der Bedienungsanleitung. Geräte mit fest verbauter Langzeitbatterie sind wartungsarm und etwa zehn Jahre lang einsatzbereit. Dann sind Rauchwarnmelder in der Regel austauschreif, weil Staub den Sensoren zusetzt und die lebensrettende Funktion nicht mehr gewährleistet ist. Zuverlässige Rauchwarnmelder tragen das CE-Zeichen , das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit bzw. das „Q“ mit Flamme, das besonders sicherheitsgeprüfte Geräte kennzeichnet
Quelle: TÜV Rheinland (JH)