Neuer Bußgeldkatalog 2016: Diese Änderungen treten ab Januar in Kraft
Berlin (ots) – Bußgeldkatalog 2016 für PKW-, LKW- und Radfahrer ist jetzt als kostenloser Download auf bussgeldrechner.org verfügbar
01. Januar 2016: Steuerliche Privilegien für Fahrer von Elektroautos werden drastisch gekürzt
Auch 01. Januar 2016: Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein verlängert sich um zwei Unterrichtseinheiten
- Juli 2016: Das Verbot für Klappenauspuffe bei Neuwagen tritt gemäß einer EU-Verordnung in Kraft
Der Jahreswechsel dient oft als Startzeitpunkt für neue Gesetze und Verordnungen. Der 01. Januar 2016 ist dabei Stichtag für das Inkrafttreten einiger neuer Bestimmungen. Rechtsanwalt Mathias Voigt, Vorsitzender des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (www.bussgeldkatalog.org) (VFBV), rät, sich rechtzeitig zu informieren, um teure Bußgelder zu vermeiden. Die wichtigsten Bußgelder 2016 für PKW-, LKW- und Radfahrer stehen daher bereits jetzt zum Download auf www.bussgeldrechner.org/bussgeldkatalog-pdf.html bereit.
Weniger Sonderbehandlung: Elektroautos müssen schneller versteuert werden
Elektrische Fahrzeuge werden gefördert. Bisher genießen deren Besitzer einige Privilegien. Für das eigene Portemonnaie ist die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung besonders relevant. Diese gilt aber nur noch bis Ende 2015. Ab 2016 dürfen Elektroautos nur noch fünf Jahre lang steuerfrei fahren.
Neue Sicherheitsvorschriften: Stotterbremsen für Motorräder
Neue Motorradtypen über 125 ccm Hubraum werden ab 01. Januar 2016 nur noch mit einer eingebauten ABS-Bremse zugelassen. Ab 2017 sollen auch alte Motorradmodelle von den Herstellern mit Stotterbremsen ausgestattet werden. Die Stop-and-Go-Bremse bietet 20 % mehr Sicherheit als gewöhnliche Bremsanlagen.
Erste-Hilfe: Längere Kurse für den Führerschein
Ohne Nachweis über den absolvierten Erste-Hilfe-Kurs gibt es keinen Führerschein. Fahrschüler müssen ab Januar 2016 allerdings zwei Stunden mehr büffeln: Das Erste-Hilfe-Training erweitert sich um zwei Unterrichtseinheiten. Die Schulungsgebühren erhöhen sich entsprechend.
Schluss mit Lärm auf den Straßen: Kein Klappenauspuff mehr am Sportwagen
Je lauter, desto besser: Viele Sportwagenfahrer schwören auf einen angemessen lauten und knatternden Sound. Damit ist ab Juli 2016 Schluss. Die EU-Verordnung 540/2014 verbietet sogenannte „Austauschauspuffe“ in Neuwagen, wenn diese lauter als die Standartausrüstung sind. Damit verliert der beliebte Klappenauspuff seine Zulassung für Neuwagen. Die Hersteller arbeiten jedoch bereits an Alternativen.
Maximal 78 Dezibel: Neue Motorradtypen sollen leiser werden
Um die Fahrer der schnellen Geschosse auf zwei Rädern wird es noch früher still. Schon am 01. Januar 2016 gelten gemäß der UNECE-R 41.04-Norm angepasste Lautstärkeregelungen. Neue Motorradtypen werden ab dann nur noch zugelassen, wenn sie nicht lauter als 78 Dezibel sind. Die Geräuschwerte müssen am Fahrzeug notiert sein, damit die Polizei die Werte einfach kontrollieren kann.
Mehr geplante Neuerungen im Verkehrsrecht für das Jahr 2016 sowie weitere Informationen können Interessierte auf www.bussgeldkatalog.org/verkehrsrecht nachlesen.
Hintergrund: Das Infoportal Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org) bietet Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund um Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor allem sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten Punktereform 2014 werden im Online Ratgeber kompakt und verständlich erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es, praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch unabhängige Informationen, Studien und Analysen aktiv zu unterstützen.
Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.
(JH)