Baum- und Heckenschnitt in öffentlichen Straßen im Stadtgebiet

Wie in den zurückliegenden Jahren möchte das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt an die gesetzliche Pflicht erinnern, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die Hecken, Büsche und Bäume so zu schneiden haben, dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Durch einen entsprechenden Rückschnitt jetzt im Winter kann vermieden werden, dass die Pflanzen in der Wachstumsperiode allzu schnell in die Gehwege bzw. den Straßenraum
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