Terrorgefahr verunsichert Reisende! Kostenloser Reiserücktritt bei Terrorgefahr möglich

MittelmeerDer Sommer kommt und damit für viele auch der Urlaub in fernen Länder. Nach den Anschlägen der letzten Monate mischt sich in die Urlaubsvorfreude jedoch Verunsicherung bei der eigenen Reise. Welche Rechte haben Reisende bei Terrorgefahren im geplanten Urlaubsland? Der Rechtsexperte Markus Mingers klärt über die Bedingungen und Möglichkeiten auf:

Rücktritt von der Reise
Der kostenfreie Rücktritt von einer Reise ist nach § 651j BGB grundsätzlich nur dann möglich, wenn diese durch höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtig ist und dies zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht abzusehen war. Maßgebend dafür ist es, dass „höhere Gewalt“ im Vertrag als Begründung für einen Rücktritt enthalten ist. Unter höhere Gewalt fallen per Gesetz Naturkatastrophen, wie Erdbeben, Unwetter, Überschwemmungen oder auch Vulkanausbrüche. Ebenso zählen dazu reiserechtlich Bürger- bzw. allgemein Kriegszustände oder politische Unruhen im Urlaubsland. „Ob eine latente Terrorgefahr ebenso ein Ereignis höherer Gewalt ist, ist noch umstritten“, so Mingers. Existiert diese Klausel im Vertrag nicht oder es besteht kein Fall von höherer Gewalt, berechnen Reiseanbieter oftmals eine Stornierungsgebühr, die normalerweise bei rund 20 % des Reisepreises liegt.

Terrorgefahr als Rücktrittsgrund
Ein kostenloser Rücktritt kann außerdem durch eine sogenannte „Reisewarnung“ des Auswärtigen Amt ermöglicht werden, bei der vor konkreten Gefahren im Urlaubsland gewarnt wird.

Die Meldungen des Auswärtigen Amts sind allgemein in drei Kategorien unterteilt:

  1. Ein Reisehinweis beinhaltet lediglich Informationen zur Einreisebestimmung des Landes, zollrechtliche Abweichungen sowie medizinische Hinweise.
  2. Ein Sicherheitshinweis informiert über länderspezifische Risiken für Reisende und gibt, je nach Lage im betreffenden Land, die Empfehlung Reisen einzuschränken oder auf sie zu verzichten.
  3. Eine Reisewarnung gilt, wenn davon ausgegangen werden muss, dass eine konkrete Gefahr für Reisenden besteht. Auch eine Teilreisewarnung ist möglich, bei der vom Bereisen bestimmter Gebiete abgeraten wird.

Auf der Seite des Auswärtigen Amts existiert eine Übersicht mit Gebieten, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Wenn für das Reiseland nach der Buchung eine Reisewarnung herausgegeben wird, kann mit einer kostenfreien Stornierung gerechnet werden. Ein drohender Terroranschlag bzw. die Möglichkeit eines Attentates legitimieren in der Regel jedoch keinen kostenfreien Reiserücktritt bzw. eine Stornierung.

Nur eine offizielle Bekanntmachung, in Form einer Reisewarnung, rechtfertigt den Erlass der Gebühren. Wer trotz Warnung durch das Auswärtige Amt die Reise antritt, verwehrt sich im Normalfall, aufgrund der höheren Risikobereitschaft, eine kostenfreie Stornierung.

Erstattungsmöglichkeiten für abgebrochene Reisen
Entscheidet der Reisende seinen Urlaub nach Antritt abzubrechen, so muss er anteilig die bisher erbrachten Reisekosten mittragen. Verbleibt er bei höherer Gewalt im Urlaubsgebiet und muss ohne Verpflegung, Unterkunft oder Reiseprogramm auskommen, so steht ihm eine Minderung des Reisepreises zu. Auch der Reiseveranstalter hat bei höherer Gewalt im Reisezeitraum die Möglichkeit eines Rücktritts. Der Reisende hat dann Anrecht auf eine anteilige Erstattung seines geleisteten Reisepreises.

Fazit
„Ein kostenloser Reiserücktritt aufgrund von höherer Gewalt ist nur möglich, wenn diese als Begründung vertraglich festgelegt ist. Andernfalls kann die Reise nur gegen Rücktrittsgebühren widerrufen werden. Terrorgefahr zählt dabei jedoch nicht zu höherer Gewalt und rechtfertigt damit nicht ohne weiteres eine kostenfreie Stornierung der Reise. Nur wenn eine offizielle Reisewarnung vom Auswärtigen Amt vorliegt, können Reisen ohne Gebühren widerrufen werden“, so Mingers. Reisende sollten sich also vor Buchung und Antritt der Reise beim Auswärtigen Amt erkundigen, ob es für das Land eine offizielle Reisewarnung gibt.

 

PM:

Pressebüro Mingers & Kreuzer

c/o Jeschenko MedienAgentur Köln GmbH

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