Das Ende von Öl- und Gasheizungen – das kommt auf Eigenheimbesitzer zu!
Ab dem Jahr 2024 gilt ein neues Gesetz zum Einbauverbot von neuen Öl- und Gasheizungen. Auf dem Weg in eine klimafreundliche Zukunft hat die Bundesregierung damit endgültig das Ende von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen besiegelt. Allerdings wird es für Hausbesitzer auch einige Ausnahmeregeln und Übergangslösungen geben. Dennoch bleiben viele Menschen mit einigen offenen Fragen zurück. Wir klären Sie über die wichtigsten Eckpunkte zur neuen Gesetzeslage auf.
Viele Hausbesitzer reagieren mit großer Besorgnis auf das neue Gebäudeenergiegesetz und wissen nicht, wie sie in Zukunft heizen sollen. Der Umtausch kann mitunter sehr hohe Kosten verursachen. Vor allem Bewohner eines Altbaus müssen mit einem Renovierungs- und Kostenaufwand rechnen. Neue Heizungsanlage müssen ab dem Jahr 2025 zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energie betrieben werden. Jedoch ist es auch weiterhin erlaubt, eine defekte Öl- oder Gasheizung zu reparieren. Doch denken schon heute viele Hausbesitzer vor und wollen den Umstieg auf eine umweltfreundliche Methode des Heizens umsteigen. Welche Möglichkeiten für den Wechsel auf ein anderes Heizungssystem zur Verfügung stehen und was Hausbesitzer über das neue Gesetz wissen müssen, lässt sich hier nachlesen.
Das Wichtigste im Überblick
- Das Einbauverbot gilt ab 2024 für alle neue Öl- und Gasheizungen.
- Defekte Öl- und Gasheizungen lassen sich auch nach 2024 wieder instandsetzen.
- Hybridheizungen, die mit erneuerbaren Energien angetrieben werden können, sind weiterhin erlaubt.
- Der Umstieg auf ein alternatives Heizungssystem kann sich für Hausbesitzer finanziell lohnen, da die Energiepreise für Öl und Gas stark angestiegen sind.
- Neue Heizungsanlagen müssen ab dem Jahr 2024 zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energie betrieben werden.
Welche Alternativen zu Öl- und Gasheizungen gibt es?
Durch die weiter steigenden Preise für Öl- und Gas kann sich Wechsel auf klimafreundlichere Heizsysteme schon frühzeitig lohnen. So wollen viele Hausbesitzer nicht abwarten bis die Öl- oder Gasheizung kaputtgeht, sondern entscheiden sich funktionierende und bestehende Heizsysteme gegen klimafreundliche Heizungsanlagen zu tauschen. Die Nachfrage ist dabei vor allem bei Pelletheizungen groß, die sich ideal für kleinere Familienhäuser eignen und eine große Ersparnis bringen können. Die Umrüstung auf einen Pelletofen ist vergleichsweise günstig zu Alternativen wie Wärmepumpen, Fernwärme oder einem Blockheizkraftwerk. Denn vor allem im Internet kann man Pellets zu günstigen Preisen finden und damit für eine sehr günstige Methode zum Heizen sorgen. Zudem wird der Einbau durch verschiedene Förderprogramm in einigen Bundesländern finanziell unterstützt, so dass sich für Hausbesitzer ein Wechsel lohnen kann, um dauerhaft die Energiekosten zu senken.
Austauschpflicht von alten Heizanlagen
Die seit einigen Jahren beschlossene Austauschpflicht von Öl- und Gasheizungen, welche älter als 30 Jahre sind, haben viele Hausbesitzer lange vor sich hergeschoben. Mit der veränderten Gesetzeslage sind eine Menge Eigenheimbesitzer von Austauschpflicht betroffen und müssen spätestens ab dem nächsten Jahr auf eine klimafreundlichere Variante umgerüstet haben. Fällt die Heizung aus, führt kein Weg um eine Umrüstung vorbei.
Ausnahmeregeln und Übergangsfristen
Das neue Gesetz schließt Senioren über 80 Jahren von der Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes aus, so dass viele Rentner aufatmen können. Nur bei einem Hausverkauf oder einem vererbten Haus muss ein Wohngebäude nach 2024 vollständig umgerüstet werden. Die Übergangsfrist nach einem Hausverkauf oder Erbe beträgt 24 Monate.