Gefährliche Weihnachtszeit

Gefährliche Weihnachtszeit

Eine Tasse Tee bei Kerzenlicht, ein Winterspaziergang in schneebedeckter Landschaft: Die Weihnachtszeit kann sehr besinnlich sein. Es kann aber auch viel passieren: Glühweinflecken auf dem Teppich, ein Schneeball im Fenster der Nachbarn oder ein brennender Adventskranz. Romy Schmidt, Schadenexpertin der IDEAL Versicherung, weiß, welche Versicherung in welcher Situation einspringt.

Erhöhte Brandgefahr zur Weihnachtszeit

Selbst wenn immer mehr Weihnachtsbäume mit künstlichen Kerzen geschmückt sind, so gehören echte Kerzen zur Adventszeit dazu, etwa am Adventskranz. „Offenes Feuer in der Wohnung bedeutet jedoch ein hohes Brandrisiko“, warnt Romy Schmidt. „Rund um die Weihnachtszeit kommt es zu 50 Prozent mehr Feuerschäden als in anderen Monaten.“ Laut Gesamtverband der deutschen Versicherer GDV entstand 2019 pro Brand ein Schaden von durchschnittlich 3.556 Euro. Die IDEAL-Schadenexpertin informiert über die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen bei Verwendung von echten Kerzen in der Wohnung:

· Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen

· Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Stoffen, wie etwa Vorhängen, aufstellen

· Trockene Zweige am Adventskranz regelmäßig austauschen

· Bestenfalls einen Weihnachtsbaum im Topf wählen und diesen regelmäßig gießen

· Einen Feuerlöscher in greifbarer Nähe aufbewahren

Kommt es zu einem Brand, springt, abhängig vom Schaden, die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung ein. „Hat das Feuer bewegliche Gegenstände in der Wohnung wie Möbel oder den Fernseher beschädigt, dann zahlt die Hausratversicherung“, informiert die Expertin. Sind von dem Brand auch das Gebäude oder Teile davon – zum Beispiel der Parkettboden – betroffen, kommt die Wohngebäudeversicherung für die Schäden auf.

Glühwein auf dem Teppich

Ob Glühwein oder Kinderpunsch: Kippt das Glas um, sind die Flecken oft schwer aus dem Sofa, dem Teppich oder auch aus Böden zu bekommen. Gehört der Teppich beispielsweise dem Vermieter oder ist einem Gast das Glas auf das Sofa gekippt, dann handelt es sich um einen Schaden an Dritten. „In diesem Fall übernimmt die Privat-Haftpflichtversicherung des Mieters oder Gastes die finanziellen Schäden“, informiert Schmidt. Für Schäden an eigenen Gegenständen leistet keine Versicherung.

Schneeballschlacht mit Folgen

Eine Schneeballschlacht ist für viele verlockend, egal ob für Kinder oder Erwachsene. Allerdings kann im Eifer des Gefechts ein Ball in einem Fenster oder im schlimmsten Fall sogar im Gesicht einer Person landen. „Gut, wenn der Werfer dann über eine Privat-Haftpflichtversicherung verfügt“, so die IDEAL-Expertin. Allerdings gilt: Kinder unter sieben Jahren sind von der Haftung ausgenommen – außer die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht während der Schneeballschlacht verletzt. Diese ist sowohl vom Alter des Kindes als auch von der jeweiligen Situation abhängig. Haften weder Eltern noch Kinder, muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst tragen. „Wenn Eltern jedoch eine Familienhaftpflichtversicherung mit einer Deliktunfähigkeitsklausel abgeschlossen haben, zahlt diese auch dann, wenn weder Eltern noch deren Nachwuchs haften“, informiert Schmidt. Umgekehrt bietet die Forderungsausfallklausel im Rahmen der eigenen Haftpflichtversicherung eine finanzielle Absicherung von Schäden durch Dritte, die keinen Haftpflichtschutz oder keine ausreichenden finanziellen Mittel haben.

PM: IDEAL Lebensversicherung a.G

NHR

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