Wintereinbruch in Kassel? Das müssen Hausbesitzer jetzt wissen

Wintereinbruch in Kassel? Das müssen Hausbesitzer jetzt wissen
© NHR

Die gesetzliche Räumpflicht beginnt mit dem ersten Schnee

Sobald die ersten Schneeflocken in Kassel fallen, greift für Immobilieneigentümer automatisch die gesetzliche Räum- und Streupflicht. Diese Verkehrssicherungspflicht gilt zu den üblichen Tageszeiten und richtet sich nach den örtlichen Satzungen. Der Gehweg vor dem eigenen Grundstück muss in einer Breite geräumt sein, die ein sicheres Aneinander-Vorbeigehen ermöglicht.

Bei anhaltenden Schneefällen genügt einmaliges Räumen nicht. Grundstückseigentümer müssen regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf erneut tätig werden. Dies gilt besonders für stark frequentierte Bereiche wie Hauptstraßen oder Wege zu öffentlichen Einrichtungen. Die Räumpflicht endet erst, wenn kein weiterer Schneefall mehr zu erwarten ist und die Wege wieder sicher begehbar sind. In Mietverhältnissen kann die Pflicht durch klare Vereinbarungen auf Bewohner übertragen werden; die Kontrolle der ordnungsgemäßen Ausführung verbleibt jedoch beim Eigentümer. Je nach Lage des Grundstücks sind zusätzliche Flächen wie Zugänge, Einfahrten oder Eckbereiche zu berücksichtigen, damit Wege sicher und breit genug bleiben.

Streumittel richtig einsetzen: Was erlaubt ist und was nicht

Die Wahl des richtigen Streumittels spielt eine entscheidende Rolle für die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz. In vielen Kommunen Nordhessens ist der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten oder nur bei extremen Wetterlagen wie Eisregen gestattet. Stattdessen empfehlen sich abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat, die eine griffige Oberfläche schaffen, ohne die Umwelt zu belasten. Abstumpfende Mittel sollten eine geeignete Körnung aufweisen; zu feines Material wird schnell verdrängt, zu grobes kann Stolperstellen verursachen. Streusalz kann Pflanzen, Betonflächen und Metall angreifen, weshalb es vielerorts nur als Ausnahme zugelassen ist.

Das Streugut sollte gleichmäßig verteilt werden, wobei besonders kritische Stellen wie Treppen, Rampen oder Gefällstrecken besondere Aufmerksamkeit erfordern. Nach der Schneeschmelze müssen Hausbesitzer die verwendeten Streumittel wieder zusammenkehren und ordnungsgemäß entsorgen. Wer sich unsicher ist, welche Streumittel in seiner Gemeinde erlaubt sind, kann bei der Stadtverwaltung nachfragen oder die örtliche Straßenreinigungssatzung einsehen. Zusätzlich lohnt ein Blick auf Hinweise der Kommune, die praktikable Empfehlungen und ökologische Vorgaben zusammenfassen.

Haftungsrisiken bei Vernachlässigung der Winterdienstpflicht

Kommt ein Hausbesitzer seiner Räum- und Streupflicht nicht nach, drohen ernsthafte rechtliche Konsequenzen. Stürzt eine Person auf einem nicht geräumten oder unzureichend gestreuten Gehweg und verletzt sich dabei, haftet der Grundstückseigentümer für sämtliche Schäden. Dies umfasst nicht nur Behandlungskosten und Schmerzensgeld, sondern auch mögliche Verdienstausfälle oder langfristige Folgekosten bei schweren Verletzungen.

Die private Haftpflichtversicherung prüft in solchen Fällen genau, ob die Räumpflicht ordnungsgemäß erfüllt wurde. Selbst kleinste Versäumnisse können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Dokumentieren Sie daher Ihre Räumaktivitäten mit Fotos oder einem Winterdiensttagebuch. Bei Abwesenheit durch Urlaub oder Krankheit müssen Eigentümer eine Vertretung organisieren. Die Verantwortung kann nicht einfach auf Nachbarn abgewälzt werden, sondern erfordert klare Absprachen und idealerweise schriftliche Vereinbarungen.

Professionelle Unterstützung: Wann sich ein Winterdienst lohnt

Für viele Hausbesitzer stellt die regelmäßige Erfüllung der Winterdienstpflicht eine erhebliche Herausforderung dar. Berufstätige können werktags morgens oft nicht rechtzeitig räumen, ältere Menschen sind körperlich überfordert und bei Mehrfamilienhäusern entstehen häufig Konflikte über die Aufgabenverteilung. In solchen Fällen empfiehlt sich zuverlässiger Winterservice in Kassel, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Professionelle Dienstleister übernehmen die komplette Verantwortung für den Winterdienst und verfügen über die notwendige Ausrüstung sowie Erfahrung. Sie arbeiten nach festgelegten Einsatzplänen und dokumentieren ihre Tätigkeiten lückenlos. Die Kosten für einen externen Winterdienst können bei vermieteten Objekten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Viele Anbieter bieten flexible Vertragsmodelle an, von der Komplettbetreuung bis zum Bereitschaftsdienst nur bei extremen Wetterlagen.

Praktische Vorbereitung auf die kalte Jahreszeit

Eine gute Vorbereitung erleichtert den Winterdienst erheblich und spart Zeit sowie Nerven. Kontrollieren Sie bereits im Herbst Ihre Winterdienstausrüstung: Funktioniert der Schneeschieber noch einwandfrei? Ist ausreichend Streumaterial vorhanden? Lagern Sie Streugut trocken und griffbereit, idealerweise in einem verschließbaren Behälter direkt am Hauseingang. So vermeiden Sie morgendliche Suchaktionen bei Dunkelheit und Kälte.

Markieren Sie kritische Stellen wie Bordsteinkanten oder Gullydeckel mit Reflektoren oder Stangen, bevor der erste Schnee diese unsichtbar macht. Erstellen Sie einen Räumplan für Ihr Grundstück und legen Sie fest, wohin der geräumte Schnee geschoben werden soll. Bedenken Sie dabei, dass Schneehaufen nicht auf Nachbargrundstücke, Radwege oder Parkplätze geschoben werden dürfen. Eine durchdachte Organisation macht den Winterdienst effizienter und verhindert Nachbarschaftskonflikte.

 

NHR

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner