Tipps für den Alltag: Als die Gartenmöbel Laufen lernten
Hausratversicherung zahlt, wenn Gartenmöbel gestohlen werden
>Coburg (ots) – Die Sonne scheint aus allen Knopflöchern. Das Thermometer erklimmt ungeahnte Höhen. Für viele genau die richtige Zeit, um ihre Gartenmöbel auszupacken. Balkon und Garten sind für viele schon zum zweiten Wohnzimmer geworden sind. Entsprechend exklusiv ist oft die Ausstattung: Teure Möbel werden stilvoll ergänzt durch Pflanzkübel, Laternen, Brunnen und Skulpturen. Gleichzeitig haben die Diebstähle in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen. Was passiert, wenn teure Gartenmöbel oder Accessoires verschwinden?
Der Diebstahl von beidem, ist wie die HUK-COBURG mitteilt, in der Hausratversicherung miteingeschlossen. Ebenfalls zuständig ist die Hausratversicherung, wenn Diebe sich an Gartengeräten, wie zum Beispiel dem Rasenmäher, vergreifen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das zum Haus oder der Wohnung gehörende Grundstück umzäunt ist. Doch die Mitversicherung von Gartenmöbeln und -geräten in der Hausratversicherung ist nicht einheitlich geregelt. Wer Bescheid wissen will, sollte auf jeden Fall bei seinem eigenen Hausratversicherer nachfragen.
Nicht nur Diebstähle nehmen seit Jahren zu, auch das Wetter schlägt immer heftigere Kapriolen: Stürme und Hagel verursachen zunehmend Schäden. Gerade an Möbeln, die auf der Terrasse oder dem Balkon stehen, gehen diese extremen Wetterlagen nicht spurlos vorüber. Aber auch solche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt. Doch wirksamer als jede Versicherung, ist die eigene Vorsorge: Wer weiß, dass ein Sturmtief im Anzug ist, sollte leichte Gartenmöbel und Blumenkübel einfach an einer windgeschützten Ecke in Sicherheit bringen.
Quelle: HUK-COBURG