Nicht nur die Polizei darf Personen überprüfen
Ordnungsämter rüsten auf – immer mehr Kontrolleure
Berlin (DAV). Viele Städte erhöhen derzeit die Zahl der Kontrolleure in den Ordnungsämtern. Somit wird voraussichtlich auch die Zahl der Überprüfungen und Verwarnungsgelder zunehmen. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über Rechte und Pflichten von und gegenüber Mitarbeitern der Ordnungsämter.
Viele Bürger wissen über die Befugnisse der kommunalen Kontrolleure nur unzureichend Bescheid. Dabei unterscheiden sich die Rechte der Kontrolleure der Ordnungsämter teilweise auch von Bundesland zu Bundesland. Hauptunterschied zur Polizei: Nur Polizisten dürfen Gewalt ausüben. „Die städtischen Kontrolleure dürfen aber Personen anhalten, den Ausweis verlangen und auch jemanden festhalten“, erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Die Kontrollen beschränken sich längst nicht mehr auf den ruhenden Verkehr, also das Ausstellen von Knöllchen. Vom Müll über die Gastronomie bis zum Leben in Parks – immer mehr Bereiche des öffentlichen Lebens werden von Streifen in Zivil oder Uniform überwacht.
Weitere Informationen über Rechte und Pflichten gegenüber Mitarbeitern der Ordnungsämter finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.
Quelle: Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.
www.anwaltauskunft.de/magazin
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