Oberbürgermeister-Wahl: Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Oberbürgermeister-Wahl: Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt
Die Mitarbeiterinnen des städtischen Briefwahlbüros mit dem stellvertretenden Wahlleiter Ralf Ritter und Vertriebsmanager Dieter Josefiak von der Deutschen Post AG.
Die Mitarbeiterinnen des städtischen Briefwahlbüros mit dem stellvertretenden Wahlleiter Ralf Ritter und Vertriebsmanager Dieter Josefiak von der Deutschen Post AG.

Die Wahlbenachrichtigungen für die am 5. März 2017 stattfindende Direktwahl des Kasseler Oberbürgermeisters werden derzeit im Kasseler Stadtgebiet per Post zugestellt. Wahlleiter Uwe Fricke weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen über zwei Wochen erstrecken kann. Auch könne es vorkommen, dass die Benachrichtigung möglicherweise nicht allen Bewohnern einer Anschrift oder allen Mitgliedern einer Familie am gleichen Tag zugeht, sagt Fricke.

Wer allerdings bis 12. Februar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe, sollte sich bei der Wahlbehörde – das heißt im Briefwahlbüro der Stadt Kassel im Bürgersaal des Rathauses oder telefonisch unter 0561 / 787 8510 – erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und sich gegebenenfalls nachtragen lassen. Wer dies bis spätestens 17. Februar nicht getan hat, läuft Gefahr, bei der Oberbürgermeister-Wahl nicht wählen zu dürfen.

Im häuslichen Briefkasten ist die Wahlbenachrichtigung leicht zu erkennen: Versendet wird sie in einem weißen Umschlag mit der Aufschrift „Amtliche Wahlsache“. Die Wahlbenachrichtigung enthält die Anschrift des Wahllokals. Alle Wahllokale in Kassel sind barrierefrei zugänglich. Wer am Wahltag im Wahllokal seine Stimme abgeben möchte, sollte mit der Benachrichtigung seine Wahlberechtigung nachweisen. Es ist jedoch auch möglich, ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Es genügt dann, sich mit Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal auszuweisen.

Die Wahlbenachrichtigung gilt für die Wahl am 5. März sowie eine erforderliche Stichwahl am 26. März. Man bekommt sie daher am 5. März im Wahllokal wieder ausgehändigt. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, werden die Wahlberechtigten nicht erneut benachrichtigt.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der voradressierte Briefwahlantrag: Dieser ist auszufüllen, zu unterschreiben, in einen Fensterbriefumschlag zu legen, mit 70 Cent zu frankieren und in den Postkasten zu werfen. Innerhalb von sieben Werktagen sollten die Briefwahlunterlagen im häuslichen Briefkasten sein.

Man kann die Briefwahlunterlagen auch über das Online-Formular auf der Internetseite http://www.stadt-kassel.de/politik/wahlen/ob-wahl/ beantragen. Das Formular kann dort online ausgefüllt und dann elektronisch an die Wahlbehörde gesendet werden. Anschließend werden die Wahlunterlagen an die Wohnungs- oder auch Urlaubsanschrift per Post zugestellt. Und selbstverständlich kann seit dem30. Januar der Briefwahlantrag im Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses auch persönlich gestellt werden oder man wählt per Brief sogar gleich vor Ort.

Wer mit dem Antrag auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen nur für die Wahl am 5. März beantragt, erhält mit den Briefwahlunterlagen automatisch eine Stichwahlbenachrichtigung, mit der er im Wahllokal wählen oder deren Rückseite für einen neuen Briefwahlantrag nutzen kann.

Informationen zur Wahl des Oberbürgermeisters finden Sie auf den städtischen Internetseiten unter http://www.stadt-kassel.de/politik/wahlen/ob-wahl/.

Quelle: Stadt Kassel (JH)

NHR

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