Büsche und Hecken zurückschneiden

Hecken, Büsche und Bäume müssen so geschnitten werden, dass ihre Äste nicht in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Darauf weist das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt alle Grundstückseigentümer hin.
Durch einen entsprechenden Rückschnitt im Winter kann vermieden werden, dass die Pflanzen allzu schnell und weit in den Straßenraum hineinragen. Insbesondere, wenn beim Rückschnitt der jährliche Zuwachs entsprechend berücksichtigt wird.
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt wird auch weiterhin darauf achten, dass die Grundstückseigentümer ihrer Pflicht zum Gehölzschnitt im Interesse ihrer Mitbürger, insbesondere aber der Kinderwagen- und Rollstuhlfahrer, nachkommen.
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger steht Ralf Kanngießer des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes unter der Telefonnummer 0561/787-6229 gerne zur Verfügung.
Presstext: Stadt Kassel