KI legt die Behörden lahm: Amtsdeutsch plötzlich verstanden

KI legt die Behörden lahm: Amtsdeutsch plötzlich verstanden
Leitillustration: © Normann Günther · KI-unterstützt

Gerichte und Ämter klagen über eine Flut KI-erzeugter Schreiben. Hinter den Tausenden Seiten steckt nicht digitaler Unfug, sondern ein sehr altes Machtgefälle, das gerade kleiner wird.

Die künstliche Intelligenz legt unsere Gerichte lahm. So ungefähr lautet die Nachricht.

Bürger reichen plötzlich seitenlange Schriftsätze ein. Zwanzig Seiten. Hundert Seiten. Dreihundert Seiten. In einem Extremfall waren es 4.500. Ein Kläger hatte sogar den freundlichen Eingangssatz der Maschine mit eingereicht. Sinngemäß: Danke für Dein Vertrauen, ich bereite Dir das gern auf.

Das hätte man vielleicht vorher löschen sollen.

Die Zahlen dahinter sind unangenehm konkret. An den acht Sozialgerichten Baden-Württembergs stieg die Zahl der Bürgergeld-Eilverfahren binnen eines Jahres von 1.215 auf 2.191. In Nordrhein-Westfalen kletterten die Eilverfahren im ersten Quartal binnen eines Jahres von rund 1.400 auf 3.600. Der Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Jens Blüggel, beschreibt seine Lage mit dem Rücken zur Wand und bittet die Kläger fast flehentlich: Zwei Seiten mit den wesentlichen Fakten genügen.

Man kann verstehen, dass die Justiz nicht begeistert ist. Ich war es zunächst auch. Dann fiel mir auf, dass in dieser Geschichte jemand fehlt.

Der Bürger.

Und noch etwas fehlt: der Anfang. Denn ein Gericht ist nie der Anfang.

Davor steht ein Schreiben. Vom Jobcenter, vom Finanzamt, von der Rentenversicherung, vom Bauamt, von der Bußgeldstelle, von der Schulverwaltung. Der Staat kommuniziert an einigen tausend Stellen mit Ihnen. Und er tut es fast überall gleich. Nehmen wir also einen gewöhnlichen Brief.

Er beginnt selten mit:

„Wir haben ein Problem. Es geht um 327 Euro. Hier ist der Grund.“

Stattdessen erfahren Sie möglicherweise, dass nach Maßgabe des Absatzes 3 in Verbindung mit Satz 2 unter Berücksichtigung einer Rechtsfolge des Paragraphen sowieso etwas aufgehoben, angerechnet, zurückgefordert oder vorläufig festgestellt wurde. Es folgt eine Seite Rechtsgrundlagen. Dann noch eine. Unten steht eine Frist. Viel Glück.

Das ist keine Karikatur des deutschen Amtswesens. Der DigitalService des Bundes hält fest, dass nur etwa ein Viertel der Deutschen Behördensprache für verständlich hält und knapp 70 Prozent amtliche Schreiben mehrfach lesen müssen. Weitere sieben Prozent brauchen dafür die Hilfe eines anderen Menschen.

Diese sieben Prozent merken Sie sich bitte.
Denn dieser Brief richtet sich nicht an einen Verwaltungsrichter. Er richtet sich an Sie.

Die Behörde kennt ihre Formulare, Verwaltungsvorschriften, Fristen, Kommentare und Urteile. Sie kennen möglicherweise nicht einmal den Unterschied zwischen Widerspruch und Einspruch. Das war bisher eine ziemlich einseitige Brieffreundschaft. Dann kam die KI.

Heute kann der Bürger einen Bescheid fotografieren und fragen:
Was bedeutet das?
Warum soll ich zahlen?
Kann die Entscheidung falsch sein?
Welche Frist läuft?
Und schließlich:
Schreib mir einen Widerspruch.

Erinnern Sie sich an die sieben Prozent, die dafür einen anderen Menschen brauchen? Für manche von ihnen sitzt der Helfer jetzt am Küchentisch. Er hat keine Sprechzeiten. Er verlangt keinen Vorschuss. Und er sagt nicht, dass sich ein Mandat über 327 Euro wirtschaftlich leider nicht lohnt.

Gerade im Sozialrecht ist das mehr als eine Bequemlichkeit. Die Präsidentin des Bundessozialgerichts, Christine Fuchsloch, berichtete, dass es bundesweit nur noch 1.551 Fachanwälte für Sozialrecht gibt. Fast 16 Prozent weniger als 2020. Es werde immer schwieriger, für sozialrechtliche Verfahren überhaupt anwaltliche Unterstützung zu finden. Aus allen Bundesländern bis auf zwei werde inzwischen berichtet, dass Anträge regelmäßig ohne Anwalt, dafür mit KI erstellt würden.

Wenn ein Rechtsgebiet kompliziert ist, ein Anwalt schwer zu finden und Beratung bei kleinem Streitwert wirtschaftlich kaum darstellbar, dann entsteht eine Lücke. Die KI ist in diese Lücke gefallen. Mit Anlauf.

Nun spricht man von einer „KI-Flut“. Das Wort ist geschickt gewählt. Eine Flut ist etwas Bedrohliches. Niemand fragt einen Deich, ob das Wasser vielleicht einen berechtigten Anspruch hat. Ausgerechnet die oberste Sozialrichterin fragt es.

Fuchsloch nennt den niedrigschwelligen Zugang zum Gericht ausdrücklich gut. Dass die Hemmschwelle sinkt, sei nicht nur ein Problem, sondern auch eine Chance und ein Erfolg.

Sie beklagt nicht, dass die Leute schreiben. Sie beklagt, was dabei herauskommt. Das ist ein feiner Unterschied, und er entscheidet alles.

Schauen wir deshalb auf die andere Seite des Schreibtischs. Im Jahr 2025 gingen bei den Jobcentern 501.667 Widersprüche ein. Bearbeitet und entschieden wurden 476.728. In 147.213 Fällen wurde die zuvor getroffene Entscheidung revidiert.

Rechnen wir einmal streng gegen die eigene These. Bei knapp der Hälfte dieser Korrekturen lag es schlicht daran, dass Unterlagen nachgereicht oder Mitwirkungspflichten nachgeholt wurden. Kein Behördenfehler. Punkt für die Verwaltung.

Und dann steht in derselben Statistik noch eine eigene Zahl. 42.303 Fälle, in denen die Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich eine fehlerhafte Rechtsanwendung ihrer Jobcenter feststellte. 42.303-mal.

Da hatte also nicht der Bürger das Gesetz falsch verstanden. Sondern das Amt. Und das ist eine einzige Behördenfamilie.

Beim Finanzamt sieht es anders aus, aber nicht beruhigender. Im Kalenderjahr 2024 erledigten die Finanzämter knapp 4,1 Millionen Einsprüche. 68 Prozent davon endeten mit einer Abhilfe. Auch hier die faire Einschränkung: Häufig wird erst im Einspruchsverfahren die Steuererklärung abgegeben oder ein Beleg nachgereicht.

Und trotzdem bleibt eine Zahl stehen, die mehr über dieses Land sagt als jede Debatte über die KI-Flut. Nur 1,1 Prozent dieser Einsprüche führten überhaupt zu einer Klage. Der Rechtsstaat findet also nur selten im Gerichtssaal statt. Er findet in der Poststelle statt.

Natürlich bedeutet das nicht, dass jeder KI-Widerspruch berechtigt ist. Es bedeutet nicht einmal, dass KI bei diesen Fällen eine Rolle gespielt hat. Es bedeutet etwas viel Einfacheres: Es lohnt sich manchmal, zurückzuschreiben.

Bisher musste man dafür nur wissen, dass man zurückschreiben sollte. Und wie. Und bis wann. Und mit welcher Begründung. Und möglicherweise einen Anwalt finden. Nun fragt man eine Maschine.

Das wird gern als Qualitätsverlust beschrieben. Auch Menschen verfassen schlechte Schriftsätze. Sogar Anwälte. Sie halluzinieren nur traditionell ohne Warnhinweis.

Ein hübsches Gegenstück lieferte in diesem Jahr ein Fernsehversuch. An der Universität Düsseldorf ließ Juraprofessor Rupprecht Podszun Doktoranden gegen einen KI-Assistenten antreten. Nach 45 Minuten hielt die Jury das Gutachten der Maschine für das beste. Podszun sprach von einem absoluten Weckruf.

Das ist kein Beweis. Es ist eine Doktorandenrunde vor laufender Kamera. Für einen bescheideneren Satz reicht es aber:

„Von KI geschrieben“ ist kein Qualitätsurteil mehr. Weder nach oben noch nach unten.

Denn natürlich macht die Maschine Fehler. Sie erfindet Urteile, verwechselt Aktenzeichen, zieht falsche Schlüsse. Ein Richter muss erfundene Urteile erst als solche erkennen. Und während die Maschine in Sekunden zehn weitere Fundstellen produziert, sitzt am anderen Ende jemand, der sie prüfen muss. Das ist ein echtes Problem.

Bleibt die Frage, die mich am längsten beschäftigt hat.

Warum eigentlich 300 Seiten?
Die Maschine ist nicht geschwätzig. Sie ist ahnungslos.

Ein Anwalt verkauft Ihnen nicht in erster Linie Wissen. Wissen steht im Gesetz, und das Gesetz können Sie umsonst lesen. Was er verkauft, ist Erheblichkeit.

Er weiß, welche drei von neunzig Tatsachen den Fall entscheiden. Und er lässt die anderen siebenundachtzig weg. Der Bürger weiß das nicht. Die Maschine erkennt es nicht zuverlässig, weil Erheblichkeit die schwierige juristische Leistung ist. Also optimiert sie auf Vollständigkeit.

Vollständigkeit ist sehr billig geworden. Erheblichkeit nicht.

Die 300 Seiten beweisen deshalb nicht, dass hier zu viel künstliche Intelligenz am Werk war. Sie zeigen, was fehlt: jemand, der Erhebliches vom Unerheblichen trennt. Bisher hieß dieser Jemand meistens Anwalt.

Und damit sind wir beim eigentlichen Punkt.

Waffengleichheit.

Die Behörde hatte bisher Wissen, Routine, Sprache und Zeit auf ihrer Seite. Der Bürger hatte seinen Brief. Nun hat er ein Werkzeug. Noch keinen Anwalt. Noch lange keinen Richter. Aber wenigstens etwas, das ihm erklärt, was auf Seite drei eigentlich von ihm verlangt wird.

Juristen werden mir an dieser Stelle mitteilen, dass der Begriff im Prozessrecht enger gefasst ist. Sie haben recht. Sie haben ihn ja auch erfunden.

Wissenschaftler der Hertie School und des Centre for the Governance of AI untersuchen, was passiert, wenn KI die Kosten für den Zugang zu staatlichen Leistungen und Verfahren gegen null senkt. Sie nennen es agentische Überflutung. 84 mögliche Fälle in elf Rechtsordnungen haben sie zusammengetragen. Anständigerweise schreiben sie selbst dazu, dass sich daraus weder Kausalität noch Häufigkeit zuverlässig ableiten lassen.

Entscheidend ist nicht das Wort, sondern die Ursache. KI hilft Menschen, komplizierte Regeln zu verstehen, Leistungen zu beantragen und ihre Interessen gegenüber dem Staat geltend zu machen. Das ist zunächst kein Missbrauch. Das ist Zugang.

Problematisch wird es erst, wenn Millionen billiger Eingaben auf Verwaltungen treffen, deren Bearbeitung weiterhin teuer und langsam ist. Die Forscher warnen deshalb ausdrücklich davor, einfach neue Gebühren und Hürden einzuführen. Denn solche Hindernisse treffen Menschen mit wenig Geld oder geringer digitaler Erfahrung besonders stark. Man würde die Flut eindämmen. Und dabei ausgerechnet den Zugang wieder erschweren, den die KI gerade geöffnet hat.

Und hier wird die Sache unangenehm. Vielleicht waren manche unserer Verfahren nämlich auch deshalb beherrschbar, weil viele Bürger ihre Rechte gar nicht vollständig wahrgenommen haben.

Nicht weil sie keine Rechte hatten.
Sondern weil es zu mühsam war.
Zu kompliziert.
Zu teuer.
Oder schlicht unverständlich.

Wer einen Bescheid nicht versteht, widerspricht ihm seltener. Wer keinen Anwalt findet, klagt seltener. Wer um 327 Euro streitet und dafür erst einen Anwalt bezahlen müsste, lässt es vielleicht bleiben. Das ist keine rechtsstaatliche Effizienz. Es sieht nur in der Statistik ähnlich aus.

Die interessanteren Antworten stehen übrigens im selben Forschungspapier.In 21 Fällen setzten Behörden KI-Werkzeuge zur Bearbeitung der neuen Mengen ein. Großbritannien etwa nutzte KI zur Stimmungsanalyse großer Mengen von Eingaben in Bauleitplanungsverfahren.

In 13 Fällen wurde am Verfahren selbst etwas geändert, durchweg Kleinigkeiten. Südkorea zum Beispiel führte einen Dienst ein, der prüft, ob ein angegebenes Aktenzeichen echt ist.

Das ist mein Lieblingsfund dieser Recherche. Ein Staat baut ein Verfahren, das nachsieht, ob es das Urteil überhaupt gibt, auf das sich der Bürger beruft. Man kann das lächerlich finden. Man kann es auch Fortschritt nennen. Ich neige zu Letzterem.

Denn die Antwort auf einen Bürger, der endlich zurückschreibt, kann schlecht darin bestehen, ihn wieder sprachlos zu machen. Sie besteht darin, die andere Seite ebenfalls besser zu machen: Bescheide, die man beim ersten Lesen versteht, und Verfahren, die von vornherein die Frage stellen, auf die es ankommt.

Und eine Regel für beide Seiten: Wenn zwei Seiten reichen, sind 300 kein Fortschritt. Auch nicht mit künstlicher Intelligenz.

Denn Waffengleichheit bedeutet nicht, dass nun beide Seiten mit Papier aufeinander schießen. Sie bedeutet, dass beide verstehen, worum es geht.

Bisher schrieb der Staat. Der Bürger las. Vielleicht verstand er es. Vielleicht auch nicht.

Jetzt schreibt er zurück. Ausführlich. Manchmal falsch. Manchmal 4.500 Seiten lang. Aber manchmal eben auch mit Recht.

Das ist noch keine Waffengleichheit. Aber es ist ein Anfang.

Normann Guenther

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