Oberbürgermeister-Wahl: Briefwahlbüro im Rathaus Kassel ab 30. Januar geöffnet

Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses hat ab Montag, 30. Januar, geöffnet. Alle in Kassel wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit, ihre Stimme für die am 5. März 2017 stattfindende Direktwahl des Kasseler Oberbürgermeisters sofort abzugeben oder die Briefwahlunterlagen abzuholen. Dies teilte Wahlleiter Uwe Fricke jetzt mit.

„Wer persönlich wählen möchte – egal, ob im Briefwahlbüro oder am Wahlsonntag im Wahllokal – benötigt auf jeden Fall seinen Personalausweis oder Reisepass“, erklärt Wahlleiter Fricke. Wenn möglich, sei auch die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Diese werde den Wahlberechtigten bis zum 12. Februar per Post zugestellt.

Das Briefwahlbüro im Rathaus ist vom 30. Januar bis 3. März, montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr, geöffnet. Bei Fragen ist das Briefwahlbüro zu den genannten Zeiten unter der Telefonnummer (0561) 787-8510 erreichbar.

Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich beantragt werden. Hierzu muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und im frankierten Umschlag an die Stadt Kassel, Bürgeramt/Wahlen, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel, gesendet werden. Die Unterlagen können zudem per E-Mail an briefwahl@kassel.de beantragt werden.

Noch bequemer ist es, die Briefwahlunterlagen über das Online-Formular auf der Internetseite http://www.stadt-kassel.de/politik/wahlen/ob-wahl/2017/zu beantragen. Das Formular kann dort ausgefüllt und dann elektronisch an die Wahlbehörde gesendet werden. Anschließend werden die Wahlunterlagen an die Wohnungs- oder auch Urlaubsanschrift per Post zugestellt. Telefonisch kann der Antrag jedoch nicht gestellt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist, die Unterlagen im Briefwahlbüro abzuholen und sie später auf dem Postweg zurückzusenden. Auch in diesem Fall muss die Rückseite der schriftlichen Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.

Die Briefwahlunterlagen können auch einem Bevollmächtigen ausgehändigt werden. Hierzu muss neben dem Antrag auch eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Antrag und Vollmacht sind ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Ein Bevollmächtigter darf höchstens für vier Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen. Für sie wählen darf er nicht.

Wahlleiter Uwe Fricke weist ausdrücklich darauf hin, dass am Samstag, 4. März, keine Anträge auf Briefwahl mehr entgegengenommen werden können. Der Gesetzgeber hat die Frist für den Abschluss des Wählerverzeichnisses auf Freitag, 3. März, 13 Uhr, festgeschrieben. Die Wahlbehörde rechnet auch diesmal mit einem erhöhten Aufkommen an Briefwahlanträgen und appelliert deshalb an die Wählerinnen und Wähler, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen!

Quelle: Staadt Kassel (JH)

NHR

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