Keine Chance für Fahrrad-Diebe -Tipps der Polizei zum Schutz vor Fahrrad-Diebstahl
Mit dem Frühling, wenn die Temperaturen steigen und die Räder aus Kellern und Garagen geholt werden, beginnt die Hochsaison der Fahrraddiebe. Und die sind sehr aktiv: In den vergangenen sechs Jahren registrierte die Polizei bundesweit immer mehr als 300.000 Fälle von Fahrrad-Diebstahl. Das Fahrrad vor einem Diebstahl zu schützen, ist also sinnvoll. Wichtig ist allerdings auch die Fahrrad-Daten, wie zum Beispiel die Rahmennummer, zu dokumentieren.
So kann die Polizei, sollte sie das gestohlene Rad auffinden, schnell seinem rechtmäßigen Besitzer zuordnen.
Zu diesem Zweck gibt es spezielle Fahrradpässe, für Smartphone-Besitzer auch als App.
„Schon ganz einfache Mittel reichen, um Fahrräder vor Langfingern zu schützen. Ein geeignetes Schloss zum Beispiel mit dem das Rad fest angeschlossen werden kann und eine individuelle Kennzeichnung“, weiß Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Das richtige Fahrradschloss Am besten eignen sich massive Stahlketten, Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Dünne Ketten oder (Spiral-)Kabel- und Bügelschlösser mit dünnen Bügeln sind ungeeignet, da Diebe solche „Sicherungen“ ohne größeren Aufwand einfach durchschneiden können.
Die Schlösser sollten außerdem groß genug sein, um das Rad an einem festen Gegenstand anschließen zu können, zum Beispiel an einem Fahrradständer. Nur das Vorder- und Hinterrad zu blockieren, reicht als Schutz vor Dieben nicht aus. Diese können blockierte Räder mühelos wegtragen oder verladen. Da es keine verbindlichen Mindestanforderungen für Fahrradsicherungen gibt, sollten sich Verbraucher über Tests in einschlägigen Fachzeitschriften erkundigen, welche Schlösser ihren Zweck erfüllen.
Bei Fragen können sie sich an (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstellen oder dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub – ADFC – wenden. Neben einem guten Schloss ist es wichtig, das Fahrrad immer an einem festen Gegenstand anzuschließen. Dies gilt insbesondere auf großen Abstellplätzen an Bahnhöfen, Bädern oder Sport- und Freizeiteinrichtungen, denn diese sind bei Langfingern sehr beliebt.
Die individuelle Kennzeichnung Damit die Polizei ein gestohlenes Fahrrad zweifelsfrei identifizieren und seinem rechtmäßigen Besitzer zurückgeben kann, ist eine individuelle Kennzeichnung Vorrausetzung.
Viele in Deutschland verkaufte Räder haben eine in den Rahmen eingeschlagene individuelle Rahmennummer. Fehlt diese, können Radbesitzer selbst oder ein Fachmann eine individuelle Kennzeichnung anbringen, zum Beispiel durch Eingravieren.
Möglich ist auch eine Fahrradcodierung (mit Kraftfahrzeugkennzeichen, Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel, Hausnummer und Initialen). Die Codierung lässt sich anhand der amtlichen Schlüsselzahlen von Fundämtern und Polizeidienststellen leicht entschlüsseln. Selbst wenn ein Fahrrad nicht in der Sachfahndung notiert ist, führt die Codierung zumindest zur Wohnanschrift des Eigentümers. Wo Fahrradbesitzer ihr Rad codieren lassen können, erfahren Sie von der Polizei oder unter www.adfc-hessen.de.
Der Fahrradpass Alle wichtigen Informationen zum Fahrrad, zum Beispiel Rahmennummer, Name und Anschrift des Besitzers sowie ein Foto, sollten in einem Fahrradpass notiert und sicher aufbewahrt werden. Viele Händler stellen beim Fahrradkauf einen herstellerseitigen oder polizeilichen Fahrradpass aus. Käufer sollten gezielt danach fragen, rät die Polizei.
Wer ein Smartphone besitzt, kann die kostenlose FAHRRADPASS-App der Polizei für iPhones und Android-Smartphones nutzen. Mit dieser können alle wichtigen Fahrrad-Daten problemlos gespeichert und im Notfall ausgedruckt oder per Mail verschickt werden, zum Beispiel an die Polizei beziehungsweise den Versicherer.
Weitere Tipps, wie Fahrradbesitzer ihren Drahtesel vor Dieben schützen können sowie einen Fahrradpass zum Heraustrennen, finden sie im Faltblatt „Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“. Das Faltblatt liegt bei den örtlichen (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen aus, kann aber auch im Internet heruntergeladen werden: www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/25.html
Die FAHRRADPASS-App ist kostenlos im App Store beziehungsweise im Google Play Store herunterladbar: Link zum App Store:
https://itunes.apple.com/de/app/fahrradpass/id438072942?mt=8
Link zum Google Play Store:
https://play.google.com/store/search?q=fahrradpass&c=apps
Danke an das LKA-Hessen für diese Aufklärung.
/C