Herbstzeit ist Wechselzeit für Versicherungen

Herbstzeit ist Wechselzeit für Versicherungen

Der Herbst wird bei vielen Gesellschaften als die beste Wechselzeit für Versicherungen angepriesen. Dies liegt wohl vornehmlich daran, dass viele Kfz-Versicherungen zum 31.12. des Jahres Auslaufen und bis zum 30.11. gekündigt werden können. Wer sich um einen Wechsel der Kfz-Versicherung bemüht, kann sich auch gleich die Verträge für die Haftpflicht-, Hausrats- oder die Unfallversicherung ansehen. Auch bei diesen Versicherungen lässt sich jede Menge Geld bei gleichen oder besseren Leistungen sparen.

Viele Verbraucher glauben nicht an eine Ersparnis bei einem Wechsel

Obwohl sich mit einem Versicherungsvergleich viel Geld sparen lässt, nutzen nur wenige Verbraucher diese Möglichkeit. Dies ist besonders gut bei der Autoversicherung sichtbar. Nach einer repräsentativen Umfrage eines großen Versicherungsunternehmens vergleicht etwa nur ein Viertel aller Autofahrer einmal jährlich mehrere Versicherungsunternehmen miteinander. Noch schwerer tun sich die Versicherungsnehmer dann bei einem Wechsel. Für die etwas mehr als 47 Millionen zugelassenen Fahrzeuge wurden nur etwas mehr als 13 Prozent der Versicherungen gewechselt. Ein großer Teil der Befragten gab an, dass er mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis seiner Versicherung zufrieden sei. Außerdem glaubten etwa 90 Prozent der Befragten nicht an die Aussage, dass bei einem Wechsel 100 Euro oder mehr pro Jahr gespart werden könnten.

Bei einer Erhöhung der Beiträge gilt ein Sonderkündigungsrecht

Ganz ähnlich sehen die Zahlen auch bei einer Privathaftpflicht- oder einer Hausratsversicherung aus. Dazu kommt, dass besonders bei diesen Versicherungen fast jährlich die Beiträge erhöht werden, ohne das sich die Versicherungsleistungen verbessern. Viele Versicherte wissen nicht, dass sie in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht haben. Die außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrags muss immer schriftlich am besten per Einschreiben erfolgen. Gleiches gilt bei einer Unfallversicherung für Kinder oder für die Familie. Ein Sonderkündigungsrecht gilt für Versicherungsnehmer auch, wenn eine Schadensleistung seitens der Versicherungsgesellschaft abgelehnt wurde. Eine fristgerechte Kündigung der Unfallversicherung ist bei Jahresverträgen immer innerhalb eines Monats zum Vertragsende möglich.

Die Kündigungsfrist muss in jedem Fall eingehalten werden

Deutschland gilt in vielen Bereichen als überversichert. Dies spiegelt sich wohl auch in der Zahl von etwa 446 Millionen Versicherungsverträgen wieder. Da der Versicherungsmarkt in allen Bereichen hart umkämpft ist, lohnt es sich aber genau aus diesem Grund ganz sicher, seine Versicherungsverträge zu prüfen. Die Preisspanne ist bei fast allen Versicherungen mit dem gleichen oder sehr ähnlichen Leistungsangebot enorm. Bei einer Kfz-Versicherung müssen die meisten Versicherungsnehmer für einen Wechsel den 30. November als Stichtag in ihrem Kalender vermerken. Für Jahresverträge bei anderen Versicherungen gilt das Ende des Versicherungsjahres. Bei den meisten Versicherungen gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Vertragsende. Es gibt allerdings auch Verträge, die eine Frist von drei Monaten haben. Dies ist im Versicherungsvertrag vermerkt. Auch eine Rückfrage bei der Versicherungsgesellschaft ist möglich. Wer zu spät kündigt, ist ein weiteres Jahr an seine Versicherung gebunden.

NHR

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