Die Mietpreisbremse in Hessen gilt

 

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Die Mietpreisbremse ist auch nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt gültig. „Mieterinnen und Mieter müssen nicht fürchten, dass nun ihre Mieten angepasst werden“, erklärte Wohnungsbauministerin Priska Hinz. Auch müsse dieses Urteil keine Signalwirkung auf andere Verfahren haben. Innerhalb eines vergleichbaren individuellen Rechtstreits könnte ein anderes Gericht zu einem neuen Ergebnis kommen. Trotzdem ist die Hessische Landesregierung bestrebt, Unklarheiten auszuräumen und wird schnellstmöglich die Mietenbegrenzungsverordnung erneuern, da das Gericht eine nachträgliche Heilung ausgeschlossen hat. „Mit diesem Prozess werden wir unverzüglich beginnen: Als erstes werden die Daten aktualisiert, um zu klären, wo besonderer Mietdruck herrscht“, erklärte Hinz. Diese Daten sind Grundlage für eine erneute fundierte Begründung, für welche Gegenden in Hessen die Mietpreisbremse gelten soll.

PM: Hessische Staatskanzlei (HJ)

NHR

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