„Digitaler Hausfriedensbruch“ soll strafbar werden
Die Landesregierung kommt traditionell auf dem Hessentag zu einer Sitzung zusammen. Im Kampf gegen Internetkriminalität ist Hessen in Deutschland ein Vorreiter. Im vergangenen Jahr ist der hessische Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der Datenhehlerei in Kraft getreten. Nun können Behörden den illegalen Handel mit gestohlenen Daten, Identitäten oder Kreditkarteninformationen strafrechtlich verfolgen. Mit ihrer neuen Bundesratsinitiative „Digitaler Hausfriedensbruch“ will die Landesregierung nun erreichen, dass das kriminelle Eindringen in fremde Informationssysteme wie beispielsweise Computer, Smartphones, Navigationssysteme, Fernseher oder internetfähige Kühlschränke ebenfalls zum Straftatbestand wird.
„Die Attacken im Netz nehmen immer mehr zu“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier. „Wir brauchen eine digitale Agenda für das Strafrecht, damit unsere Behörden Kriminalität im Internet wirksam bekämpfen können. Derzeit werden nur Daten geschützt, nicht aber IT-Systeme. Unser tägliches Leben wird immer vernetzter, immer digitaler. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger in ihrem Alltag auch dann geschützt sind, wenn sie keine Technik-Experten sind. Wenn Kriminelle über Schadsoftware mehrere tausend private Rechner koppeln und damit kritische Infrastruktursysteme wie Strom- oder Wasserversorgung, Kraftwerke, TV-Sender oder öffentliche Einrichtungen angreifen, müssen wir gewappnet sein. Ein Schritt in diese Richtung ist, dass unser Straf- und Strafprozessrecht mit den technischen Entwicklungen Schritt hält. Dafür ist dieses Gesetz nötig.“
Quelle: Staatskanzlei