Geselle: „Wichtiger Schritt zur Rettung der Stadtschleuse steht an“
Eine weitere Hürde zur Rettung der Kasseler Stadtschleuse kann am 25. September 2017 genommen werden. Dann soll die Stadtverordnetenversammlung darüber abstimmen, ob der Magistrat dazu ermächtigt wird, eine gemeinsame Absichtserklärung mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Hessen abzuschließen. Demnach soll die Stadt Kassel Eigentümerin der Stadtschleuse werden und diese dann durch einen Neubau ersetzen.
„Die gemeinsame Absichtserklärung von Bund, Land und Stadt ist ein wichtiger Schritt zur Rettung der Stadtschleuse“, sagt Kassels Oberbürgermeister Christian Geselle. „Sie bedeutet für unsere Stadt ein gutes Stück Lebensqualität, für die vor allem die vielen Ehrenamtlichen in den wassersporttreibenden Vereinen an der Fulda sorgen.“ Geselle setzt sich seit langem gemeinsam mit der hessischen Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann für den Erhalt der Schleuse ein. Mit dem Abschluss der Absichtserklärung wären die Voraussetzungen erfüllt, damit die Stadt Kassel die erforderlichen Planungsarbeiten ausschreiben und an ein Ingenieurbüro vergeben kann, bevor der Grundstückskaufvertrag und die endgültige Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen werden. Am Dienstag, 5. September 2017, hat sich der Grundstücksausschuss mit großer Mehrheit für den Abschluss der Absichtserklärung ausgesprochen, endgültig entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hat die Erklärung bereits vorbereitet. Darin erklären die Bundesrepublik Deutschland, das Land Hessen und die Stadt Kassel ihre Absicht zur Übereignung der Stadtschleuse an die Stadt Kassel und sich gemeinsam an den Kosten für einen Neubau zu beteiligen.
Die Absichtserklärung enthält im Detail folgende Eckpunkte:
Die Stadt Kassel wird die Stadtschleuse Kassel durch einen kleineren Neubau ersetzen.
Die Bundesrepublik Deutschland wird der Stadt Kassel das Eigentum an der gesamten bestehenden Stadtschleuse Kassel für einen symbolischen Kaufpreis von einem Euro übertragen.
Die Stadt Kassel übernimmt den Betrieb, die Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht der Schleuse und trägt die damit verbundenen Kosten.
Die Bundesrepublik Deutschland wird die Hälfte der Investitionskosten (Bauleitungs-, Planungs- und Baukosten) des Schleusenneubaus übernehmen. Das Land Hessen und die Stadt Kassel tragen jeweils ein Viertel der Investitionskosten.
Die Stadt Kassel plant und baut die Schleuse. Bei der Planung und Ausschreibung des Schleusenneubaus unterstützen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen die Stadt Kassel. So kann sichergestellt werden, dass eine dem Stand der Technik entsprechende Schleuse geplant und gebaut wird.
Das Eigentum an der Wehranlage verbleibt beim Bund, ebenso die Zuständigkeit für deren Betrieb sowie die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustands für den Wasserabfluss.
Der Entwurf des Grundstückskaufvertrages und der Finanzierungsvereinbarung werden derzeit von der Bundesrepublik Deutschland vorbereitet. Nach Abstimmung mit der Stadt Kassel und dem Land Hessen werden diese abgeschlossen. Die wassersporttreibenden Vereine und die Schifffahrtsunternehmen werden als Hauptnutzer der Stadtschleuse über den weiteren Fortgang des Verfahrens informiert.
PM: Stadt Kassel (HJ)