Hunde an die Leine, um Konflikte zu vermeiden
Für zwei weitere Flächen im Kasseler Stadtgebiet gilt ab 1. Januar 2017 die Anleinpflicht für Hunde. Eine dritte Fläche wurde räumlich erweitert. Insgesamt gibt es ab Januar 44 Plätze und Flächen, auf denen Hunde angeleint sein müssen. Um ein weitestgehend konfliktfreies Miteinander der Nutzerinnen und Nutzer von Naherholungsgebieten, Spielplätzen, der Fußgängerzonen und anderer öffentlicher Plätze zu ermöglichen, können Hunde in Kassel nicht überall ohne Leine frei herum laufen. Flächen in Kassel, auf denen Hunde angeleint werden müssen, sind insbesondere Spielplätze, die Fuldaaue sowie auch der Bergpark und die Karlsaue, für die die Museumslandschaft Hessen Kassel (mhk) zuständig ist.
Darüber hinaus hat die Stadt Kassel in der „Kasseler Hundeverordnung“ weitere bislang 39 Flächen benannt, auf denen Hunde angeleint werden müssen. Diese Anleinpflicht gilt ab 1. Januar 2017 für zwei weitere Flächen im Kasseler Stadtgebiet. Eine dritte Fläche wurde räumlich erweitert. Neu aufgenommen in den Geltungsbereich der städtischen Gefahrenabwehrverordnung wurden der Bereich zwischen der Haltestelle Park Schönfeld und der Frankfurter Straße 167 sowie der Dorfplatz Bettenhausen. Erweitert wurde die Fläche Henschelgarten um den Bereich Weinberggarten. Das hat die Stadtverordnetenversammlung jetzt beschlossen. Alle Flächen, auf denen laut Kasseler Hundeverordnung eine Anleinpflicht gilt, finden Sie auf den städtischen Internetseiten unter http://www.serviceportal-kassel.de/cms05/satzungen/067088/index.html
Durch die Parkordnung Museumslandschaft Hessen Kassel (mhk) gilt eine Anleinpflicht für Hunde im Bergpark Wilhelmshöhe und in der Karlsaue. Auch im gesamten Naherholungsgebiet Fuldaaue müssen Hunde an der Leine geführt werden.
Grundsätzlich nicht erlaubt ist es, Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen.
Einige Tipps für Hundehalter
Wo Ihr Hund sonst angeleint sein muss:
• In Gaststätten
• In öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber Achtung: Die Verkehrsgesellschaften können darüber hinaus auch noch einen Maulkorbzwang für Ihren Hund vorschreiben oder die Beförderung ganz ausschließen.
• Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten und Messen.
• Bei Veranstaltungen mit größeren Menschenansammlungen.
Wie Ihr Hund zu kennzeichnen ist:
• Ein Halsband mit den Halterdaten des Eigentümers/der Eigentümerin wird empfohlen. Darauf sollte stehen: Vorname, Name, Anschrift und -wenn vorhanden- die Telefonnummer. Ob diese Angaben auf dem Halsband stehen, auf ein Metallschild graviert sind oder auf einem Zettel stehen, der in einem Etui bzw. einer Metallhülse untergebracht ist, das können Sie entscheiden.
• Eine gültige Hundesteuermarke (Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel vom 14.12.1998)
Wenn Ihr Hund öffentliche Flächen verunreinigt:
Die von Ihrem Hund verursachten Verunreinigungen auf und an öffentlichen Straßen, also auf Gehwegen, Plätzen, in Fußgängerbereichen, verkehrsberuhigten Bereichen oder in unterirdischen Anlagen sowie in öffentlichen Park- und Grünanlagen sind von Ihnen bzw. der Aufsichtsperson unverzüglich zu beseitigen. Die Hinterlassenschaften können Sie im nächsten Abfalleimer entsorgen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den städtischen Internetseiten unter http://www.serviceportal-kassel.de/cms05//dienstleistungen/035328/index.html
Quelle: Stadt Kassel (JH)