Kassel: Verbot von offenem Feuer in Park- und Grünanlagen

Kassel: Verbot von offenem Feuer in Park- und Grünanlagen
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Die Stadt Kassel verbietet das Entfachen von offenem Feuer in allen städtischen Park- und Grünanlagen sowie auf den städtischen Grillplätzen. Auf Grund der Trockenheit und der damit einhergehenden Brandgefahr wird ein entsprechendes Verbot im Wege einer so genannten Allgemeinverfügung erlassen.
Die Grünflachen in den städtischen Park- und Grünanlagen sind großflächig vertrocknet. Aufgrund der trockenen Witterung und der hohen Temperaturen besteht die konkrete Gefahr, durch die Verwendung offenen Feuers einen Flächenbrand auszulösen. Die Allgemeinverfügung wird am Freitag, 27. Juli 2018, erscheinenden Amtsblatt der Stadt Kassel veröffentlicht und gilt ab Samstag, 28. Juli 2018, bis Freitag, 31. August 2018.

Das Entfachen eines offenen Feuers ist auf trockenen Flächen im Grunde aber schon jetzt untersagt. Nach der städtischen Gefahrenabwehrverordnung ist auf allen öffentlichen Flächen im Stadtgebiet, zu denen auch öffentliche Park- und Grünanlagen gehören, jedes Verhalten untersagt, das geeignet ist, andere zu gefährden. Aufgrund der aktuellen Wetterlage und der damit einhergehenden Trockenheit stellt das Entfachen von offenem Feuer, zum Beispiel zum Grillen, eine Gefahr für andere dar und ist damit untersagt. Wenn städtische Ordnungspolizeibeamte bei ihren Streifengängen auf Personen treffen, die, zum Beispiel in der Goetheanlage, ein offenes Feuer zum Grillen entzündet haben, ergeht im Einzelfall die Aufforderung unter Hinweis auf die Trockenheit und Brandgefahr das Feuer zu löschen.

Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können – je nach Einzelfall – kostenpflichtige Verwarnungen ab 35 Euro bis hin zu Bußgeldern in Höhe von 5000 Euro nach sich ziehen.
Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen und sonstigen öffentlichen Flächen im Gebiet der Stadt Kassel ist im Internet zu finden unter: https://www.serviceportal-kassel.de/cms05//satzungen/067074/index.html
Das Amtsblatt der Stadt Kassel ist zu finden unter: https://amtsblatt.kassel.de

PM: Stadt Kassel (HJ)

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