Landtagswahl: Briefwahlbüro ab Montag, 28. August, geöffnet
Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses hat ab Montag, 28. August, geöffnet. Alle in Kassel wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit, ihre Stimme für die am Sonntag, 8. Oktober, stattfindende Landtagswahl sofort abzugeben oder die Briefwahlunterlagen abzuholen.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist für in Hessen wohnende Wahlberechtigte ab Montag, 28. August, und grundsätzlich bis spätestens Freitag, 6. Oktober, 13 Uhr, möglich. Das Briefwahlbüro im Rathaus ist vom 28. August bis 5. Oktober jeweils montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 10 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr, am Freitag, 6. Oktober, von 8 bis 13 Uhr geöffnet.
Die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder persönlich im Briefwahlbüro, nicht jedoch telefonisch, beantragt werden. Hierzu muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und im frankierten Umschlag an Stadt Kassel, Bürgeramt/Wahlen, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel, gesendet werden. Anschließend werden die Wahlunterlagen an die Meldeanschrift oder an eine abweichende Adresse per Post zugestellt.
Online-Service nutzen
Noch bequemer ist es, die Briefwahl online unter www.kassel.de/briefwahl zu beantragen. Dies ist ab Montag, 28. August, bis Sonntag, 1. Oktober, möglich. Das Formular kann online ausgefüllt und direkt an die Wahlbehörde gesendet werden. Die Unterlagen können zudem per E-Mail an briefwahl@kassel.de beantragt werden.
Da bei schriftlicher Beantragung die Briefwahlunterlagen postalisch versandt werden und die Wahlbriefe rechtzeitig bis zum Wahltag um 18 Uhr im Rathaus eingehen müssen, wird die Nutzung dieser Möglichkeiten bis eine Woche vor der Landtagswahl empfohlen. Danach ist die Abholung der Briefwahlunterlagen oder die Briefwahl direkt im Briefwahlbüro die beste Wahl.
Die Briefwahlunterlagen können auch einer bevollmächtigen Person ausgehändigt werden, wenn dies mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt wird. Hierzu muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden, die ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Eine bevollmächtigte Person darf höchstens für vier Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen und muss dies schriftlich im Briefwahlbüro erklären. Wählen darf jedoch nur jede wahlberechtigte Person persönlich. Eine Versendung von Briefwahlunterlagen an Bevollmächtigte ist bei Online-Beantragung oder Beantragung per E-Mail nicht möglich, da die Vollmacht im Original vorliegen muss.
Die Wahlbehörde rechnet auch diesmal mit einem erhöhten Aufkommen an Briefwahlanträgen und appelliert deshalb an die Wählerinnen und Wähler, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.
Die Auszählung der rechtzeitig durch Briefwahl abgegebenen Stimmen erfolgt am Wahltag ab 18 Uhr.
Ausweisdokument nicht vergessen
Wer persönlich wählen möchte – egal, ob im Briefwahlbüro oder am Wahlsonntag im Wahllokal – benötigt auf jeden Fall seinen Personalausweis oder Reisepass. Die Wahlbenachrichtigung sollte ebenfalls mitgebracht werden. Diese wird den Wahlberechtigten ab Ende nächster Woche per Post zugestellt.
Wer bis Sonntag, 17. September, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich vorsorglich gleich bei der Wahlbehörde erkundigen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt, und sich gegebenenfalls nachtragen lassen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Wochen in Hessen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht durch richterlichen Beschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. In Kassel wählen können nur Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Stadt Kassel eingetragen sind.
Wahlberechtigte, die sich bis Sonntag, 27. August, mit Hauptwohnsitz in Kassel angemeldet haben, werden in das Wählerverzeichnis in Kassel eingetragen und sind zur Landtagswahl in Kassel wahlberechtigt. Ändert sich der Hauptwohnsitz in der Zeit von Montag, 28. August, bis Freitag, 6. Oktober, können Wahlberechtigte entweder bei ihrer Fortzugsgemeinde wählen, wenn Sie dort in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Oder aber sie beantragen bis Sonntag, 17. September, die Eintragung in das Wählerverzeichnis in Kassel. Informationen hierzu auf www.kassel.de/waehlerverzeichnis.
Wer ohne festen Wohnsitz ist, ist im Melderegister nicht eingetragen und muss daher, um sein Wahlrecht ausüben zu können, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Informationsmaterial wird in den Unterkünften und Begegnungsstätten für Nichtsesshafte und Wohnungslose ausgelegt.
Fragen zum Wahlrecht beantwortet das Briefwahlbüro der Stadt Kassel ebenfalls unter der Telefonnummer 0561 7878510.
PM: Stadt Kassel