Landtagswahl – Noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Jetzt handeln!

Landtagswahl – Noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Jetzt handeln!
© NHR

Landtagswahl – Noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Jetzt handeln!

Die Wahlbenachrichtigungen für die am 8. Oktober 2023 stattfindende Landtagswahl sind verschickt. In Einzelfällen kann es aber dazu kommen, dass die Briefe aus unterschiedlichen Gründen bei einigen Bürgerinnen und Bürgern nicht angekommen sind.

Wer bis Sonntag, 17. September, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich vorsorglich und unverzüglich bei der Wahlbehörde der Stadt Kassel erkundigen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt, und sich gegebenenfalls nachtragen lassen. Das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl ist von Montag, 18. September, bis Freitag, 22. September, im Briefwahlbüro der Stadt Kassel im Rathaus einsehbar.

Allen Bürgerinnen und Bürgern, denen bisher keine Wahlbenachrichtigung zugegangen ist, sollten sich umgehend mit der Wahlbehörde der Stadt Kassel in Verbindung setzen. Der Eintrag im Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der Landtagswahl teilnehmen zu können.

Das Briefwahlbüro im Rathaus ist in der Zeit vom 18. bis 22. September 2023 wie folgt geöffnet: montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr mittwochs von 10 bis 18 Uhr freitags von 8 bis 12.00 Uhr. Telefonisch ist das Briefwahlbüro zu den genannten Zeiten unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0561/787 8510.

PM: Stadt Kassel

NHR

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner