Kirche zieht Zuschußzusage zurück
Kirche zieht Zuschußzusage zurück
Bad Arolsen. Vor einigen Tagen sprachen wir unter anderen mit Christian Rehkate in der KITA Königsberg. Dabei ging es um zwei Themen: 1. Erweiterung der KiTa Königsberg, also eine Investitionsmaßnahme und 2. Die Verbesserung des Angebotes durch die Waldgruppe und die Ausweitung der Öffnungszeiten. Also Maßnahmen, die den regulären Betrieb betreffen. Dabei hatte Rehkate ausgeführt, dass auf Basis vertraglicher Vereinbarungen die Kirche sich bei den Kosten des laufenden Betriebes beteilige. 90 % des Defizits trägt die Stadt Bad Arolsen, die restlichen 10 % werden von den regionalen kirchlichen Körperschaften getragen. Beteiligt seien daher die Kirchengemeinden auf dem Gebiet der Stadt Bad Arolsen sowie der Kirchenkreis Twiste-Eisenberg in Korbach. Ein Großteil der Kosten des laufenden Betriebs seien die Personalkosten. Die Ausweitung der Öffnungszeiten in Helsen und in Landau bedeute faktisch auch für die Kirche eine erhöhte finanzielle Beteiligung der Kirchengemeinden vor Ort. Die bisherige Aufteilung der Kosten habe sich über Jahre in der Praxis bewährt und solle auch in Zukunft, im neuen Zweckverband Evangelische Kindertagesstätten Nordwaldeck, so beibehalten werden, sagt Rehkate auf unsere Nachfrage hin. Die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen, wie der Erweiterung der KITA-Gebäude, gehören nicht dazu. Christian Rehkate: „Zur kirchlichen Beteiligung an dieser Finanzierung habe ich am Donnerstag nichts gesagt, weil dies in die Zuständigkeit der Landeskirche fällt. Eine vertragliche Verpflichtung zur finanziellen Beteiligung der Kirche an Investitionsmaßnahmen besteht grundsätzlich nicht. Die Entscheidung zu dieser Förderung wurde im Landeskirchenamt in Kassel getroffen“. Vom zuständigen Baudezernat in Kassel wurde uns auf Nachfrage über Petra Schwermann (Pressestelle) dazu folgende Antwort übermittelt: „Laut des Kindergartenbetriebsvertrages, der aus dem Jahr 2009 datiert, ist eine finanzielle Beteiligung der Kirche ausgeschlossen. Die politische Gemeinde hat sich hiernach verpflichtet, die Bauunterhaltung der Kindertagesstätte allein zu tragen (§ 2 Abs. 3). Darüber hinaus regelt das Finanzzuweisungsgesetz der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, dass für Gebäude Dritter nur Bauunterhalt gewährt werden kann, wenn die Kirchengemeinde zum Bauunterhalt verpflichtet ist (§ 28). Dies ist hier nicht der Fall.“ (ws)