Widerruf für neue Darlehen weiterhin möglich
Jülich, Juni 2016. Seit letzter Woche ist der Widerruf für alle Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und Juni 2010 aufgenommen wurden, nicht mehr möglich.
Rechtanwalt Markus Mingers weist aber darauf hin: „Das Ende vom ewigen Widerrufsrecht für alte Darlehensverträge schließt nicht aus, dass fehlerhafte Verträge weiterhin anfechtbar sind. Denn Darlehensverträge, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können auch weiterhin widerrufen werden, sofern eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss vorlag.“ Daher rät der Rechtsexperte aus Jülich: „Lassen Sie Ihr Darlehen am besten von einem Anwalt überprüfen“.
Rückabwicklung bei fehlerhafter Belehrung weiterhin möglich
Auch bei Darlehen, die später aufgenommen wurden, sind die Widerrufsbelehrungen oftmals fehlerhaft. Darlehensnehmer haben dann gute Aussichten auf einen Widerruf und eine Rückabwicklung vom Darlehensvertrag. In dem Fall lässt sich dann eine Menge Geld sparen. Denn die Zinsersparnis beläuft sich bei neueren Verträgen schnell auf mehrere tausend Euro pro Jahr. Auch für alle, die ihr Darlehen vorzeitig gekündigt haben und eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten, ist durch eine ungültige Widerrufsbelehrung ebenfalls eine nachträgliche Rückabwicklung möglich. Durch einen erfolgreichen Widerruf des Vertrags erhalten Darlehensnehmer die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurück. Hiervon profitieren vor allem diejenigen, die ihre Immobilie bereits verkauft haben und dadurch ihren laufenden Darlehensvertrag vorzeitig beendet haben. Besonders wichtig, so betont der Rechtsexperte Markus Mingers: „Darlehensnehmer können bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in einem Darlehen auch Jahre nach Vertragsschluss den Vertrag vorzeitig rückabwickeln. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfrist von 14 Tagen hat aufgrund der falschen Information nicht begonnen“.
Danke für diesen Rechtstipp an die Kanzlei
(CB)