UV-Schutz gut – Kennzeichnung mangelhaft


Sonnenbrillen sollen nicht nur gut aussehen, sondern vor allem die Augen vor gefährlicher UV-Strahlung schützen. Gerade jetzt vor Beginn der Sommerzeit ist eine gute Sonnenbrille wichtig, um sicherzugehen, dass 100 Prozent des UV-Lichts weggefiltert werden. Das ungefilterte UV-Licht kann bei längerer Tragedauer im schlimmsten Fall die Netzhaut beschädigen und eine Trübung der Hornhaut verursachen.
Das Regierungspräsidium Kassel hat stichprobenweise die Kennzeichnung, die Angaben in der Informationsbroschüre, den UV-Schutz und die Einstufung der Filterkategorie von 114 Sonnenbrillen überprüft. Bei Stichproben im Billigpreis-Segment wie auch im Optiker-Fachgeschäft konnte durch Messungen festgestellt werden, dass der geforderte UV-Schutz eingehalten wird. Der UV-Schutz wird auf der Brille meist mit Aufkleber folgendermaßen angegeben: 100 % UV-Schutz oder UV400.
Erhebliche Mängel wurden jedoch bei der Kennzeichnung festgestellt. Die Informationsbroschüre, sofern überhaupt vorhanden, weist mitunter gravierende Kennzeichnungsfehler auf, vor allem in Bezug auf die Angabe der Warnhinweise und der Filterkategorie.
Wichtig ist stets die Bezeichnung der Filterkategorien von Sonnenbrillen. Die Typisierungen bedeuten, dass bei Filterkategorie 0 kein Lichtschutz vorhanden ist, da dies sehr helle Filter sind; bei Filterkategorie 1 sind es helle bis mittlere Filter, die einen leichten Lichtschutz bieten; Sonnenbrillen der Filterkategorie 2 sind gut verwendbar in Mitteleuropa, sie haben dunkle Universalfilter; ab der Kategorie 3 werden sehr dunkle Filter verwendet, die für Tropen, Hochgebirge, helle Wasserflächen und Sand geeignet sind; Sonnenbrillen der Filterkategorie 4 sind nicht für den Straßenverkehr geeignet, da hier extrem dunkle Filter verwendet werden, die nur bei extremen Bedingungen wie Schneeflächen oder Gletscher eingesetzt werden sollen.
Viele selbstverständliche, aber dennoch sehr wichtige Warnhinweise werden nicht genannt, so z.B.: „Nicht für direkten Blick in die Sonne“ oder „nicht geeignet für das Fahren bei Dämmerung und bei Nacht“ etc..
Beim Sonnenbrillenkauf sollte also auf die CE-Kennzeichnung und die Filterkategorie geachtet werden, wobei die Kategorie 2 für unsere Breitengrade gut geeignet ist.
Wer Mängel an gekauften Sonnenbrillen feststellt, kann sich an die Experten des technischen Verbraucherschutzes beim RP Kassel unter der Rufnummer 0561 106- 2788 wenden.
Quelle: Michael Conrad Regierungspräsidium Kassel