Erkältung: Wann Apotheker zum Arztbesuch raten
Berlin (ots) – Erkältungskrankheiten werden anfangs fast immer in der Selbstmedikation behandelt. „Bei rezeptfreien Arzneimitteln ist die Beratung durch den Apotheker unverzichtbar – deshalb sind Arzneimittel apothekenpflichtig. Denn der Apotheker kann nicht nur zum richtigen Präparat raten, er kann auch beurteilen, ob ein Arztbesuch nötig ist“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Viele Symptome einer Erkältung, wie Kopfschmerzen, Husten, Fieber oder Schnupfen, lassen sich mit rezeptfreien Medikamenten zielgerichtet und gut verträglich behandeln.
Im individuellen Beratungsgespräch raten Apotheker Patienten zum Arztbesuch, wenn die individuellen Symptome den Verdacht auf eine Influenza („echte Grippe“) nahe legen. Dazu gehören u.a. plötzliches, hohes Fieber und starkes Krankheitsgefühl.
Aber auch bei den meist als harmlos angesehenen „grippalen Infekten“ kann in einigen Fällen ein Arztbesuch unumgänglich sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Schmerzen in der Stirn oder im Augenbereich auf eine mögliche Beteiligung der Nebenhöhlen hinweisen. Weitere Verdachtszeichen sind eitriger oder blutiger Auswurf, wenn beim Atmen oder Husten Schmerzen entstehen, Fieber über 39 Grad oder wenn das Fieber länger als zwei bis drei Tage besteht. Auch wenn der Husten oder andere Beschwerden länger als drei Wochen andauern, sollte immer ein Arzt aufgesucht werden.
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Quelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände