RP geht gegen illegale Arznei-Bestellungen vor

Darmstadt. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt bekommt vom Zoll regelmäßig Päckchen und Briefe mit Arzneimitteln zur Begutachtung auf seinen Schreibtisch. Das Resultat ist in der Regel ernüch-ternd für die Überwachungsbehörde: Bei fast all diesen Lieferungen aus dem Ausland handelt es sich um illegale Einfuhren, den Bestellern droht somit ein Bußgeld.
Die Anbieter handeln dabei unerlaubt und machen sich strafbar. Die Staatsanwaltschaft geht solchen Verstößen nach, denn Versandhandel mit Arzneimitteln dürfen in Deutschland nur hier niedergelassene Apotheken mit entsprechender Erlaubnis treiben und solche aus bestimmten EU-Ländern (wie den Nie-derlanden). Die Shops sind mit folgendem Logo gekennzeichnet:
Die Besteller selbst begehen mit ihrer Bestellung eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie Arzneimittel ille-gal nach Deutschland einführen. Das RP Darmstadt ahndet die Verstöße in der Regel zunächst mit ge-bührenpflichtigen Verwarnungen an die Adressaten der Postsendungen. Werden diese nicht gezahlt, leitet das RP ein Bußgeldverfahren ein.
PM: Regierungspräsidium Kassel (HJ)