Melsungen: Gericht verurteilt tierschutzwidrige Pferdehaltung in Hessen

Melsungen: Gericht verurteilt tierschutzwidrige Pferdehaltung in Hessen

Das Amtsgericht Melsungen hat gestern eine Pferdehalterin aus Nordhessen unter anderem wegen Tierquälerei verurteilt und eine neunmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie ein Zuchtverbot ausgesprochen. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt das Urteil, auch wenn ein Tierhaltungsverbot wünschenswert gewesen wäre. Der Verband selbst hatte im Mai 2017 bei der Staatsanwaltschaft Kassel Strafanzeige gestellt, da die Halterin ein Ponyfohlen verenden ließ. Hinzu kamen die grundsätzlich tierschutzwidrige Haltung und der schlechte Zustand der übrigen geschätzt rund 70 Pferde.

„Die Tierhaltung von Frau K. war offensichtlich aus dem Ruder gelaufen und wies alle Anzeichen eines Falls von Animal Hoarding auf, der sogenannten Tiersammelsucht“, erklärt Evelyn Ofensberger, Leiterin der Rechtsabteilung beim Deutschen Tierschutzbund. „Obwohl der Fall den Behörden bereits bekannt war, sahen wir uns aufgrund der Schwere der Tierschutzverstöße verpflichtet, ebenfalls aktiv zu werden und Strafanzeige zu stellen. Wir sind froh, dass das Gericht im Sinne der Tiere entschieden hat.“

Verstoß gegen Tierschutzgesetz und Haltungsleitlinien

Das Gericht bestätigte den vorgebrachten Verdacht der Tierschützer auf Tierquälerei. Demnach verstieß die Pferdehalterin in erheblichem Maße gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Im Vorfeld der Verhandlung konnte bereits durch Tierschützer vor Ort und die hessische Tierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin dokumentiert werden, dass die gehaltenen Ponys einen schlechten Pflegezustand aufwiesen. Einige Tiere waren zudem schlecht ernährt oder sogar krank. Auch stand den Ponys weder ausreichend Futter, noch frisches Wasser zur Verfügung. Ein Unterstand, der die Tiere normalerweise vor Hitze, Wind, Starkregen oder starkem Stechinsektenbefall schützen soll, fehlte auf den Weiden der Tierhalterin entweder ganz oder war zu klein, um allen Tieren auf der Weide Schutz zu bieten.

Tierhaltung außer Kontrolle

Der Deutsche Tierschutzbund geht davon aus, dass die Zahl der gehaltenen Ponys deutlich über 70 lag. Für eine einzelne Person ist die Versorgung einer derart hohen Tierzahl allerdings unmöglich. Die Tatsache, dass zumindest zeitweise Stuten und Hengste gemeinsam gehalten wurden, erklärt die zwangsläufig rasante Vergrößerung des Bestandes – was ohnehin bestehende eklatante Tierschutzprobleme massiv verstärkte. Die Tierschützer hoffen nun, dass das zuständige Veterinäramt zukünftig die Tierhaltung engmaschiger kontrolliert und so eine tiergerechte Haltung der verbleibenden Ponys sichergestellt und ein so schlimmer Fall von Tierquälerei zukünftig verhindert wird.

Das Gericht bestätigte den vorgebrachten Verdacht der Tierschützer auf Tierquälerei. Demnach verstieß die Pferdehalterin in Helmshausen in erheblichem Maße gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Im Vorfeld der Verhandlung konnte bereits durch Tierschützer vor Ort und die hessische Tierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin dokumentiert werden, dass die gehaltenen Ponys einen schlechten Pflegezustand aufwiesen. Einige Tiere waren zudem schlecht ernährt oder sogar krank. Auch stand den Ponys weder ausreichend Futter, noch frisches Wasser zur Verfügung. Ein Unterstand, der die Tiere normalerweise vor Hitze, Wind, Starkregen oder starkem Stechinsektenbefall schützen soll, fehlte auf den Weiden der Tierhalterin entweder ganz oder war zu klein, um allen Tieren auf der Weide Schutz zu bieten.

 

PM: Deutscher Tierschutzbund e.V. (HJ)

 

NHR

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