Eingeschränkter Regelbetrieb in den hessischen Kindertageseinrichtungen

Eingeschränkter Regelbetrieb in den hessischen Kindertageseinrichtungen
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Sozial- und Integrationsminister Kai Klose: „Örtliche Flexibilität eröffnet Kommunen Gestaltungsspielraum, um möglichst vielen Kindern möglichst viel Betreuung einräumen zu können“

 

Ab dem 2. Juni gehen die hessischen Kindertagesstätten in den „eingeschränkten Regelbetrieb“ über. Nach der am Montag von der Landesregierung beschlossenen Verordnungsänderung hat das Hessische Sozial- und Integrationsministerium den Kommunen gestern die erbetene Hygieneempfehlung zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen übersandt. Sie dient den Trägern als Richtschnur und soll sie darüber informieren, was bei einem Kita-Betrieb während der Corona-Pandemie zu beachten ist. Die Hygieneempfehlung ist auch auf der Homepage des Sozial- und Integrationsministeriums zu finden: „Aktuell arbeiten die Träger der Kindertageseinrichtungen intensiv daran, den Kita-Betrieb wieder hochzufahren, auch wenn er gegenwärtig nur eingeschränkt stattfinden kann, weil das Virus noch immer da ist. Die Hessische Landesregierung hat den Kommunen die Optionen gegeben, die sie auch eingefordert haben. Diese örtliche Flexibilität eröffnet den Kommunen Gestaltungsspielraum, um möglichst vielen Kindern möglichst viel gute Bildung und Betreuung einräumen zu können. Deshalb haben wir auch keine Betreuungsgrenzen in Form von Gruppengrößen oder Raumregelungen festgelegt. Mit der Hygieneempfehlung unterstützen wir sie und geben ihnen eine Handlungsanleitung für den Kita-Alltag während der Pandemie“, erklärte Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. 

 

Die Hessische Landesregierung hat sich mit den Kommunen auf den Weg in die eingeschränkte Regelbetreuung verständigt. In der heutigen Debatte im Hessischen Landtag hob der Sozial- und Integrationsminister die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit hervor. „Wir gehen diesen Schritt Hand in Hand mit den Kommunen. Es ist ein Weg, der vor Ort ein Höchstmaß an Flexibilität und Gestaltungsspielraum ermöglicht, eben weil die Situation so unterschiedlich ist. Unsere Verordnung beruht deshalb auf dem Konzept der kommunalen Familie. Gemeinsam mit ihnen wollen wir die beste Betreuung vor Ort, die unter den Bedingungen, die uns diese Pandemie aufzwingt, möglich ist“, erklärte der Sozial- und Integrationsminister.

 

In seiner Rede betonte Klose ebenso die Leistung der Eltern während der Pandemie, die herausragend sei. „Wir sehen und wissen, dass die Folgen dieser Pandemie Eltern vor erhebliche Probleme gestellt haben und dass daraus auch Frust, Ärger und Enttäuschung entstanden sind. Seit zehn Wochen meistern die Eltern in Hessen und der gesamten Republik eine Herkulesaufgabe. Dafür will ich noch einmal allen Familien, genau so aber auch den Erzieher*innen, die die Notbetreuung gewährleisten, ausdrücklich danken“, erklärte Klose.

 

Die Hygieneempfehlung sowie Fragen und Antworten zum eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten finden Sie auf der Homepage des Sozial- und Integrationsministeriums unter:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/eingeschraenkter-regelbetrieb-ab-dem-2-juni

 

NHR

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