Auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen gehen

Auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen gehen
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Am kommenden Sonntag, 28. Oktober, ist Wahltag zum 20. Hessischen Landtag und den damit verbundenen Volksabstimmungen. Wählerinnen und Wähler können auch ohne Wahlbenachrichtigung an der Wahl und der Volksabstimmung teilnehmen. Es ist vor allem wichtig, dass sich die wahlberechtigte Person mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.

Die Wahlbenachrichtigung gibt lediglich Auskunft über das zuständige Wahllokal und hilft dem Wahlvorstand, die Wählerinnen beziehungsweise Wähler schneller im Wählerverzeichnis zu finden.

Letzte Möglichkeit für die Briefwahl

Wählerinnen und Wähler, die an der Briefwahl teilnehmen, müssen den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein der Wahlbehörde so rechtzeitig zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 26. Oktober,  in der Zeit von 8 Uhr bis 13 Uhr beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann die Ausstellung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15 Uhr bei der Wahlbehörde im Rathaus beantragt werden.

Weitere Informationen zur Landtagswahl und den Volksabstimmungen finden Sie unter https://www.stadt-kassel.de/politik/wahlen/landtag/ und https://www.stadt-kassel.de/politik/wahlen/volksabstimmung/.

PM: Stadt Kassel (HJ)

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