Kassel will die Schleuse erhalten – Breites Bündnis hat sich gebildet

SchleuseDer Bund ist nicht verpflichtet, die Fulda-Schleuse in Kassel dauerhaft zu betreiben und baulich zu unterhalten. Eine solche Verpflichtung ergebe sich weder aus dem Wasserstraßengesetz, noch aus einem Vertrag zwischen der Stadt und der Wasser- und Schifffahrts-Verwaltung aus dem Jahr 1952. Zu diesem Ergebnis kommt jetzt ein verbindliches Rechtsgutachten, auf welches sich Bund und Stadt im vergangenen Jahr geeinigt hatten. „Wir werden nun prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Schleuse doch noch zu retten“, erklären Kassels Oberbürgermeister Bertram Hilgen und Stadtkämmerer Christian Geselle, der sich künftig verantwortlich um dieses Thema kümmern wird. Die Stadt werde ihrer Verantwortung gerecht werden, denn die Stadtschleuse habe für Kassel eine besondere Bedeutung und sei vor allem für den Wassertourismus wichtig. „Wir werden die Fulda-Schifffahrt und die Wassersport treibenden Vereine nicht hängen lassen“, sagt Geselle weiter.

Die Stadt Kassel und das Land Hessen verfolgen hier das gleiche Ziel. Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann ergänzt: „In gemeinsamen Gesprächen aller Beteiligten müssen jetzt alle erdenklichen Handlungsmöglichkeiten zur Rettung der Schleuse geprüft werden. Auch das Land sowie der zuständige Wirtschafts- und Verkehrsminister, Tarek Al-Wazir, sind sich ihrer Verantwortung für die Schleuse bewusst. Wir brauchen jetzt ein breites Bündnis von Stadt, Land, Fulda-Schifffahrt und den Wassersport treibenden Vereinen zum Erhalt der Schleuse. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit vereinter Kraft noch viel für die Schleuse erreichen können.“

Die 103 Jahre alte Schleuse ist dringend sanierungsbedürftig. Umstritten war, wer für die Sanierung und den Betrieb der Schleuse in Zukunft zuständig ist. Der Bund will die Stadtschleuse nicht grundhaft instand setzen, da dies seiner Ansicht nach unwirtschaftlich sei. Hintergrund ist, dass der Bund die Fulda und die Oberweser von einem Wasserverkehrsweg zu einer „sonstigen Wasserstraße“ herabgestuft hatte.

Die Stadt berief sich auf den Vertrag aus dem Jahr 1952, wonach die Stadt der Bundesrepublik Deutschland die Stadtschleuse unentgeltlich übereignet hatte. Der Bund hatte sich seinerzeit im Gegenzug verpflichtet, die Schifffahrtsschleuse zu unterhalten und ihren Betrieb sicherzustellen. Ob dieser Vertrag den Rechtsgrund dafür liefert, dass der Bund auf Dauer dazu verpflichtet ist, den Betrieb, die Bedienung und die Unterhaltung der Schifffahrtsschleuse sicherzustellen, sollte durch das Rechtsgutachten verbindlich geklärt werden.

„Leider hat das Rechtsgutachten jetzt ergeben, dass sich aus dem Vertrag kein Anspruch auf Erfüllung gegen den Bund ableiten lässt“, erklärt Stadtkämmerer Christian Geselle. Die Stadt sehe sich gleichwohl in der Verantwortung, die Nutzung der Schleuse auch in Zukunft zu gewährleisten. „Im Rathaus wird jetzt unter Einbeziehung der wassersporttreibenden Vereine, Bund und Land an einer Lösung gearbeitet“, erklärt Geselle abschließend.

Weitere Informationen zum Thema auf den Internetseiten der Stadt Kassel unter http://www.stadt-kassel.de//aktuelles/meldungen/22101/index.html

 

Stadt Kassel

(CB)

NHR

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte löse zur Spamvermeidung diese Rechenaufgabe (in Zahlen): * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner