Corona-Pandemie: Restaurants und Gaststätten werden geschlossen – Zusammenkünfte an öffentlichen Orten auf fünf Personen begrenzt

Corona-Pandemie: Restaurants und Gaststätten werden geschlossen – Zusammenkünfte an öffentlichen Orten auf fünf Personen begrenzt
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Übersicht der bestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19 +++ Weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben +++ Auflagen zur Hygiene und Steuerung des Zutritts für geöffnete Einrichtungen +++ Gesundheitsamt: Nicht notwendige Operationen verschieben +++ Erreichbarkeit Servicecenter – Aktuelles auf www.kassel.de/coronavirus
Übersicht der bestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19, verursacht durch den Erreger SARS-CoV-2 aus der Familie der Coronaviren, im Bereich des Gesundheitsamts Region Kassel (Stand: Freitag, 20. März, 10 Uhr):

Stadt Kassel: 38 infizierte Personen
Landkreis Kassel: 38 infizierte Personen

Sieben der infizierten Personen werden derzeit in Krankenhäusern behandelt, zwei davon auf Intensivstationen. Alle anderen befinden sich ebenso wie die Kontaktpersonen in häuslicher Isolation.

Bisher wurden sowohl die Infizierten als auch die Kontaktpersonen täglich durch das Gesundheitsamt kontaktiert. Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Zahl der Betroffenen kann das so nicht mehr erfolgen, die Zahl der Kontaktpersonen liegt im hohen dreistelligen Bereich. Die Infizierten werden auch weiterhin regelmäßig durch das Gesundheitsamt telefonisch kontaktiert.

Weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben
In Absprache zwischen Landesregierung und den Oberbürgermeistern sowie Landräten sind weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben vereinbart worden, die bereits ab Samstag, 21. März, in ganz Hessen gelten sollen. Restaurants und Gaststätten werden ab Samstag, 21. März, 12 Uhr, geschlossen haben. Nur ein Abhol- und Lieferservice ist dort noch möglich. Die Zusammenkunft an öffentlichen Orten ist auf fünf Personen begrenzt. Ausgenommen davon ist der Öffentliche Nahverkehr.

„Ob es bald bundesweit eine Ausgangssperre geben wird, hängt vom Verhalten der Menschen ab. Ich kann daher nur an die Vernunft aller appellieren“, betonte Oberbürgermeister Christian Geselle. „Diejenigen, die das jetzt noch nicht begriffen haben, werden es hoffentlich bald einsehen. Nehmen Sie diese Lage sehr ernst!“

Auflagen zur Hygiene und Steuerung des Zutritts für geöffnete Einrichtungen
Für die Betreiber der weiterhin geöffneten Einrichtungen wie unter anderem Lebensmittelhandel, Apotheken und Drogerien gilt die von der Stadt Kassel erlassene Allgemeinverfügung über Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV2 erlassen, die seit Donnerstag, 19. März, in Kraft ist. Danach ist folgendes zu gewährleisten:

eine regelmäßige, gründliche Reinigung und Desinfektion von Berührungsgegenständen und -flächen,
eine Steuerung des Zutritts dergestalt, dass der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen allen Personen jederzeit eingehalten wird,
Sicherstellung einer regelmäßigen Händehygiene der Mitarbeiter
ein möglichst kontaktarmer Bezahlvorgang,
gut sichtbarer Aushang des Merkblatts „Virusinfektionen – Hygiene schützt!“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Eingangsbereich.

Gesundheitsamt: Nicht notwendige Operationen verschieben
Das Gesundheitsamt Region Kassel sowie der Rettungsdienst von Stadt und Landkreis Kassel bitten Patientinnen und Patienten, geplante Krankenhausaufenthalte wie beispielsweise operative Eingriffe in Rücksprache mit ihren Krankenhäusern zu verschieben, um die Kapazität in den Krankenhäusern vorrangig schwer akut erkrankten Menschen zu Gute kommen zu lassen.

„Durch die Corona-Pandemie ist die Situation in den Krankenhäusern in und um Kassel derzeit besonders angespannt, so dass jede denkbare Entlastung weiterhelfen kann“, sagt Dr. Karin Müller, Leiterin des Gesundheitsamtes Region Kassel. Jede nicht notwendige Operation und jeder nicht notwendige Krankenhausaufenthalt, die auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können, setzen Ressourcen frei, die derzeit dringend gebraucht würden.

Dr. Müller bittet zudem um Verständnis für die Besuchsverbote in Krankenhäusern. Besuchsverbote seien ein wichtiger Baustein, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und Patienten und Personal vor einer Ansteckung zu schützen: „Die Frauen und Männer, die in den Krankenhäusern und im Rettungsdienst eine tolle Arbeit machen, sollen wissen, dass wir an sie denken, dass wir ihren Dienst wertschätzen und dass wir alles dafür tun, damit sie in dieser Krise bestmöglich unterstützt werden.“

Erreichbarkeit Servicecenter – Aktuelles auf www.kassel.de/coronavirus
Informationen zum Thema Corona gibt die Stadt Kassel über das Servicecenter. Wegen der besonderen Situation hat das Servicecenter seine Kapazitäten aufgestockt und ist nicht nur unter der üblichen Rufnummer 115, sondern auch unter 0561/787-1900 zu erreichen. Allerdings kann es auch dort aufgrund der Vielzahl von Anrufen zu Wartezeiten kommen. Die telefonische Erreichbarkeit wurde erweitert: montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 16 Uhr.

Aktuelle Informationen gibt es fortlaufend auf www.kassel.de/coronavirus.

PM: Stadt Kassel

NHR

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