FFP2-Pflicht im Einzelhandel, „Hotspot“-Regeln gelten nicht mehr
FFP2-Pflicht im Einzelhandel, „Hotspot“-Regeln gelten nicht mehr
Die Hessische Landesregierung hat Änderungen der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen, die am heutigen Tag in Kraft getreten sind. Auch die bis dato gültige Hotspot-Regelung bei einer Inzidenz über 350 ist aufgehoben worden.
Damit entfällt auch in Kassel seit Montag, 7. Februar, das bisher durch die Coronavirus-Schutzverordnung angeordnete Alkoholkonsumverbot an bestimmten Orten sowie die allgemeine Maskenpflicht in der Fußgängerzone. Die Allgemeinverfügung der Stadt Kassel vom 2. Februar 2022 zur Bestimmung der Orte, an denen das Alkoholkonsumverbot und die Maskenpflicht galten, wird heute aufgehoben. Die aktuell geltenden Regeln der am Montag in Kraft getretenen Sechsten Verordnung zur Anpassung der CoSchuV im Überblick:
Für öffentliche Veranstaltungen, zum Beispiel Kultur- und Sportveranstaltungen, gilt inzidenzunabhängig:
Im Freien:
– 10.000 Teilnehmer/Zuschauer
– ab dem 250. Platz max. 50 Prozent Auslastung
– 2G über 10 Teilnehmer/Zuschauer
– 2G Plus über 250 Teilnehmer/Zuschauer
In Innenräumen:
– 4.000 Teilnehmer/Zuschauer
– ab dem 250. Platz max. 30 Prozent Auslastung
– 2GPlus über 10 Teilnehmer/Zuschauer
Die 2G-Regel im Einzelhandel wird aufgehoben. Stattdessen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Personen über 15 Jahren im gesamten Einzelhandel, also auch im Supermarkt, in der Drogerie und Ähnliche.
Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht; bis einschließlich 15 Jahre ist die medizinische Maske vorgeschrieben; ab 16 Jahre ist die FFP2-Maske verpflichtend.
Die inzidenzabhängigen Hotspot-Regeln werden aufgehoben. Stattdessen gilt landesweit inzidenzunabhängig die Festlegung von 2GPlus in Innenräumen
– bei allen Veranstaltungen und Kulturangeboten ab 10 Personen
– in Freizeiteinrichtungen
– in Schlössern, Museen, Galerien und Gedenkstätten
– in gedeckten Sportstätten
– bei touristischen Übernachtungen und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen in Übernachtungsbetrieben
Prostitutionsstätten dürften mit 2G-Plus-Regel, Kontaktdatenerfassung sowie Abstands- und Hygienekonzept wieder öffnen.
PM: Stadt Kassel