Höheres Wohngeld ab Januar 2023 – ein Wohngeldantrag kann sich lohnen!

Höheres Wohngeld ab Januar 2023 – ein Wohngeldantrag kann sich lohnen!
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Das Bundeskabinett hat mit dem“ Wohngeld-Plus-Gesetz“ die bisher größte Wohngeldreform beschlossen, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Damit sollen Haushalte mit niedrigeren Einkommen stärker bei den Wohnkosten unterstützt werden. Um die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abzufedern, soll die bisher umfangreichste Reform des Wohngeldes vor allem drei Komponenten enthalten:

die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingeht,
die Einführung einer Klimakomponente und eine Anpassung der Wohngeldformel.

Überdies soll eine Neuordnung der Gemeinden und Kreise zu den Mietstufen des Wohngeldes zwischenzeitlich veränderte regionale Mietenniveaus berücksichtigen. Für die Stadt Kassel bleibt es bei der bisherigen Mietstufe III. Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gewährt, wenn sie diesen Wohnraum selbst bewohnen und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Aufgrund der Wohngeldreform wird mit einer Verdreifachung der Antragszahlen bzw. Anspruchsberechtigten gerechnet. Dies stellt die Wohngeldbehörden vor eine große Herausforderung. „Die Stadt Kassel hat frühzeitig auf diese Situation reagiert und bereits Anfang Oktober 2022 mit der Personalakquise für 20 zusätzliche Wohngeld-Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter begonnen“, so Bürgermeisterin Ilona Friedrich. „Durch das vorausschauende Handeln der Verwaltung sind wir zuversichtlich, dass wir mit dem gewonnenen Personal dem Anspruch gerecht werden, Wohngeldanträge trotz aller Widrigkeiten zeitnah bearbeiten zu können.“

Aber auch Antragstellerinnen und Antragsteller können dazu beitragen, dass eine möglichst reibungslose Bearbeitung erfolgen kann. „Für die qualifizierte Sachbearbeitung ist es unbedingt erforderlich, dass der Wohngeldantrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht wird“, bittet Anja Deiß-Fürst, Leiterin des städtischen Sozialamtes. So könnten entbehrliche Rückfragen bei den Antragstellerinnen und Antragstellern vermieden werden. Dies minimiere zeitliche Verzögerungen bei der Bearbeitung und ermögliche damit eine direkte Entscheidung über den jeweiligen Antrag.

Die Stadt Kassel bittet dennoch um Verständnis, dass sich die Bearbeitungszeiten aufgrund der Gesamtsituation zunächst verlängern werden, da auch die Umsetzung der personalwirtschaftlichen und organisatorischen Maßnahmen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werden.

Wo und wann stelle ich den Antrag auf Wohngeld?
Personen mit Erstwohnsitz in der Stadt Kassel stellen den Wohngeldantrag bei der Wohngeldbehörde der Stadt Kassel (Sozialamt Stadt Kassel, Abteilung Wohngeld, 34112 Kassel). Wichtig ist der Termin der Antragstellung: Wohngeld wird erst vom Beginn des Monats an geleistet, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist.

Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag kann digital/online oder analog per Post gestellt werden. Antragsformulare stehen online unter https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/sozialamt/wohngeld-beantragen.php unter der Rubrik „Details“ zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie sie beim Kasseler ServicePoint in der Galeria entsprechende Antragsformulare.

Wie fülle ich den Antrag aus?
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Wohngeldantrages die Hinweise bei den einzelnen Antragsfeldern. Diese helfen Ihnen dabei, die jeweils erforderlichen Daten im Antrag einzugeben. Enthält der Antrag alle erforderlichen Daten, erleichtert dies die zeitnahe und abschließende Bearbeitung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Nachweise sollten dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Wohngeldantrag beigefügt werden; die einzelnen Dokumente müssen unbedingt vollständig, also alle Seiten eines mehrseitigen Dokumentes, eingereicht werden:

Mietvertrag,
bei Mietänderung: Mietänderungsschreiben oder aktuelle Mietbescheinigung des Vermieters,
Nachweis über die Mietzahlungen der letzten drei Monate (Kontoauszug oder Mietquittung),
aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, z.B. Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate, Einkommen aus Selbständigkeit (Steuerbescheid des Vorjahres), Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Arbeitslosengeld II-/Grundsicherungsbescheid, BAföG-/BAB-Bescheid, Pflegegeldbescheid, Krankengeldbescheid, Übergangsgeldbescheid, Mutterschaftsgeldbescheid, Elterngeldbescheid, Kindergeldbescheid, Nachweis über Unterhaltsfestsetzungen, Nachweis über Vermögen und daraus erzielte Zinsen des Vorjahres, etc.

Bei Studenten, Auszubildenden oder Schülern sind folgende Nachweise zusätzlich erforderlich:

Schul- oder Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag,
Bescheid über die Gewährung/Ablehnung von BAföG- oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), alternativ: Negativbescheinigung.

Sollte sich nach erster Sichtung des Antrages herausstellen, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie von der Wohngeldbehörde eine Mitteilung, welche Unterlagen nachgereicht werden müssen.

Ist es sinnvoll, aktuell einen Wohngeldantrag zu stellen, obwohl in der Vergangenheit kein Wohngeldanspruch bestand bzw. ein Wohngeldantrag abgelehnt wurde?
Aufgrund der Wohngeldreform besteht die Möglichkeit, dass nach neuer Rechtslage ein Anspruch besteht; es sollte also unbedingt ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Was ist zu beachten, wenn ich bereits Wohngeld bekomme?
Für Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, wird das Wohngeld-Plus-Gesetz automatisch umgesetzt. Ein Erhöhungsantrag ist hier nicht erforderlich.

Was ist noch wichtig?
Das Servicecenter der Stadt Kassel steht für allgemeine Auskünfte zum Thema Wohngeld unter der Servicenummer 115 zur Verfügung. Umfangreiche Beratungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wohngeld werden aufgrund des erwarteten hohen Antragsaufkommens nur im Einzelfall möglich sein. Sofern seitens der Wohngeldbehörde Rückfragen zu Ihrem Antrag oder den eingereichten Unterlagen bestehen, erhalten Sie von dort eine Rückmeldung und einen Beratungstermin.

Grundsätzlich gilt, dass Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen in jedem Fall mitzuteilen sind.

Normalerweise bleibt das Wohngeld während des laufenden Bewilligungszeitraums unverändert. Doch ist innerhalb des Bewilligungszeitraums eine Erhöhung des Wohngeldes auf Antrag möglich, wenn

sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat (zum Beispiel durch Geburt eines Kindes),
die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 10 Prozent gestiegen ist oder
sich das Gesamteinkommen um mehr als 10 Prozent verringert hat
und diese Veränderungen zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Das Wohngeldgesetz regelt, dass von Amts wegen das Wohngeld auch während eines laufenden Bewilligungszeitraums abzusenken bzw. zurückzufordern ist, wenn

die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert,
die Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent mindert oder
das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht.

Weitere Informationen können auf der Internetseite der Stadt Kassel www.serviceportal-kassel.de/ Stichwort Wohngeld.

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