Kassel: Keine Wahlberechtigung erhalten? Dann aber schnell!

Kassel: Keine Wahlberechtigung erhalten? Dann aber schnell!
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Keine Wahlberechtigung erhalten? Dann aber schnell!

Die Wahlbenachrichtigungen für die am 14. März stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen und die Ausländerbeiratswahl sind verschickt. In Einzelfällen kann es aber dazu kommen, dass die Briefe aus den verschiedensten Gründen bei einigen Bürgerinnen und Bürgern nicht angekommen sind.
Wahlberechtigte, die keine Post bekommen haben, sollten sich bei der Wahlbehörde melden. Unter der Telefonnummer (0561) 787 8510 können sich Bürgerinnen und Bürger erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können sie sich bis spätestens 26. Februar nachtragen lassen. Der Eintrag im Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an den allgemeinen Kommunalwahlen und der Ausländerbeiratswahl teilnehmen zu können.

PM: Simone Scharnke

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