Kassel Nordhessen: Endspurt bei Waffenamnestie: Bürger haben nur noch 14 Tage Zeit

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Kassel (ots) – Wer unerlaubt Waffen und Munition besitzt und diese bei einer Polizeidienststelle oder der Waffenbehörde abgibt, wird wegen des unerlaubten Besitzes derzeit nicht bestraft. Und dies nur noch 14 Tage lang. Wer also bislang die Abgabe eines Dachbodenfundes, eines Erbes oder ein in anderer Weise erhaltene Schusswaffe vor sich her geschoben hat, sollte nun aktiv werden. Die aktuelle Amnestie-Regelung, die seit 6. Juli 2017 gilt, dauert nur noch bis 1. Juli 2018. Ziel der aktuell andauernden Waffenamnestie ist es, Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben, illegale oder geerbte Waffen, straffrei und unbürokratisch abzugeben. Darunter fallen beispielsweise Nunchakus, Wurfsterne, Einhandmesser, Butterfly-Messer und jegliche Schusswaffen, ob „scharfe“ oder sogenannte Schreckschusswaffen.

Der Transport von Waffen und Munition ist mit Gefahren verbunden. Schusswaffen sind daher von Waffenbesitzern entladen zu transportieren. Das heißt, die Munition bzw. Magazine müssen entnommen werden. Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen sind durch den Waffenbesitzer ebenfalls in geeigneter Weise zu verstauen bzw. zu verpacken.

Wenn Unsicherheiten beim Umgang mit Waffen, Munition oder auch Sprengmittel sowie unbekannten Stoffen bestehen, sollte zunächst Kontakt mit der Polizei aufgenommen werden, um die Modalitäten einer gefahrlosen Übergabe abzustimmen.

PM: Polizeipräsidium Nordhessen (HJ)

NHR

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