Extrem niedrige Wasserstände erfordern Einschränkungen – es drohen Strafen bis zu 100.000 Euro
Landkreis Kassel. Anhaltende Trockenheit, wenig Regen und auch keine Änderung in Sicht: Wie bereits im letzten Jahr verzeichnet das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie fehlende oder viel zu geringe Niederschläge. Nach der Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes sind absehbar auch keine flächendeckenden Regenfälle in Sicht. Regionale Schauer und Gewitter verbessern die Lage höchstens kurzfristig, so dass insgesamt weiter mit niedrigen Wasserständen und Durchflüssen in unseren Gewässern zu rechnen ist.
Der Landkreis Kassel erlässt daher ein ab sofort geltendes Verbot der erlaubnisfreien Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Kreisgebiet. Das Verbot gilt für den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch. Damit ist auch das Schöpfen von Hand derzeit verboten. Davon nicht betroffen sind bislang Fulda und Weser.
Vizelandrat Andreas Siebert appelliert angesichts der außergewöhnlichen und ernsten Situation an die Vernunft der Bürger: „Halten Sie sich an das Verbot. Wir alle sind dafür verantwortlich, dass Natur und Tiere geschützt werden. Das Verhalten jedes Einzelnen hat große Auswirkungen auf das ganze Ökosystem. Wir müssen an den Schutz unserer Umwelt denken, damit diese auch in Zukunft für uns erhalten bleibt.“
Denn: Die Pegel der oberirdischen Gewässer im Landkreis Kassel schwinden und damit auch der Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die Auswirkungen der extremen Trockenheit werden immer mehr spürbar. Durch den geringen Wasserstand der Bäche, Flüsse und Seen und die starke Erwärmung des Wassers verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische und andere Organismen, auch die Nahrungsgrundlage anderer Tierarten wird stark beeinträchtigt. Insbesondere an kleinen Gewässern besteht die Möglichkeit, dass zusätzliche Wasserentnahmen dazu führen, dass die Tiere verenden.
Bußgeld in Höhe bis zu 100.000 Euro
Wer gegen das Wasserentnahme-Verbot des Kreises verstößt, für den kann es richtig teuer werden. Die Ordnungswidrigkeit kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
PM: Harald Kühlborn (HJ)